Geldbörse mit Geldscheinen.

Hohe Inflation Welche Entlastungen der Bundestag beschlossen hat

Stand: 10.11.2022 21:37 Uhr

Der Bundestag hat angesichts der hohen Inflation Steuererleichterungen und weitere Entlastungen für Familien beschlossen. 48 Millionen Menschen sollen davon profitieren. Außerdem soll eine Neuregelung der CO2-Abgabe kommen.

Der Bundestag hat eine steuerliche Entlastung für 48 Millionen Bürger auf den Weg gebracht. Mit dem mit breiter Mehrheit verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz sollen die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer komplett ausgeglichen werden. Außerdem soll es die größte Kindergeld-Erhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik geben.

Wie das Parlament beschloss, verzichtet der Staat in den nächsten zwei Jahren so auf Steuereinnahmen von rund 50 Milliarden Euro. Die Änderungen können erst in Kraft treten, wenn der Bundesrat zugestimmt hat.

Steuersystem wird an hohe Inflation angepasst

Die Ampel-Regierung will mit dem Gesetz verhindern, dass der Staat auch noch bei der Einkommensteuer von den derzeit hohen Preisen profitiert. Die kalte Progression - quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung - wird abgefedert. Diese entsteht bei hoher Inflation, wie es sie durch den russischen Krieg in der Ukraine und die folgende Energiekrise in Deutschland gerade gibt. Prognosen gehen davon aus, dass die Inflationsrate im kommenden Jahr über sieben Prozent liegen könnte.

Hohe Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern, weil sie sich für einen Euro weniger kaufen können. Wenn dann das Gehalt weniger stark steigt als die Inflation, muss man zudem weiterhin hohe Steuern zahlen, kann sich aber weniger leisten.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte zuletzt argumentiert: Wenn ein Einkommen von eigentlich 43.000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viele Steuern erheben, als seien es noch 43.000 Euro Kaufkraft.

Um das aufzufangen, dreht die Regierung an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen - um 561 Euro auf 10.908 Euro im kommenden Jahr. 2024 soll er dann auf 11.604 Euro angehoben werden.

Zudem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent im kommenden Jahr erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.827 Euro greifen. Derzeit wird er schon ab 58.597 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert auf 66.779 Euro steigen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.

Erhöhung des Kindergeldes

Familien können sich auf eine zusätzliche Entlastung einrichten: Das Kindergeld soll auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben werden. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auf diese Maßnahme hatte sich die Koalition noch kurzfristig zusätzlich verständigt.

Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag, von dem Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren, sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder.

Die Kindergelderhöhung soll Familien entlasten, weil sie stärker unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden als Haushalte ohne Kinder. Zugleich soll das höhere Kindergeld auch ein Schritt zur Kindergrundsicherung sein. Die Grundsicherung für Kinder soll nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP in Zukunft das Existenzminimum für jedes Kind sicherstellen und bisherige Einzelleistungen für Eltern ablösen.

Einmalzahlung für Gas und Fernwärme

Beschlossen wurde auch eine milliardenschwere Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Sie bekommen im Dezember die Abschlagszahlung für einen Monat erlassen. Die einmalige Entlastung soll zur finanziellen Überbrückung dienen, bis die Gaspreisbremse greift. Das soll voraussichtlich ab März 2023 der Fall sein.

Die einmalige Entlastungszahlung erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe ebenfalls und auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist. Die Höhe der Entlastung wird errechnet auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die sogenannte Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember. So sollen die zum Jahresende teils deutlich gestiegenen Preise mit berücksichtigt werden.

Bei Fernwärme sollen der Betrag der Septemberrechnung und ein "pauschaler Anpassungsfaktor" herangezogen werden, der die Preissteigerungen bis Dezember berücksichtigt. Mieterinnen und Mieter sollen die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen - müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren. 

Aufteilung der CO2-Kosten

Der Bundestag verabschiedete außerdem eine Regelung für die Aufteilung der Kosten für die Klimaabgabe zwischen Mietern und Vermietern. Bisher können die Vermieter die seit Anfang 2021 anfallende CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas vollständig auf die Mieter umlegen.

Künftig sollen die Zusatzkosten in einem Stufenmodell so auf die Mieter und Vermieter verteilt werden, dass Mieter einen Anreiz zum Energiesparen und Vermieter einen Anreiz für bauliche Verbesserungen haben. Die Vermieter tragen einen umso höheren Anteil (bis zu 95 Prozent) der Klimaabgabe, je mehr Kohlendioxidausstoß ihr Gebäude verursacht, etwa wegen einer alten Heizung oder schlechter Dämmung. Ist ein Haus energetisch in einem guten Zustand, zahlen die Mieter den größeren Anteil der CO2-Abgabe (bis zu 100 Prozent).

Reform des Wohngeldes

Zudem hat der Bundestag eine weitreichende Reform des Wohngeldes beschlossen. Dadurch kommt die Sozialleistung ab kommendem Jahr mehr Menschen zugute und fällt außerdem höher aus: Statt zuletzt rund 600.000 Haushalte sollen künftig etwa zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Die durchschnittliche Höhe soll von zuletzt rund 180 Euro deutlich auf etwa 370 Euro monatlich steigen. 

Das Wohngeld wird zugleich neu strukturiert. Künftig gibt es eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Eine Klimakomponente berücksichtigt Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen. Außerdem wird die allgemeine Formel zur Wohngeldberechnung verändert.

Oliver Neuroth, Oliver Neuroth, ARD Berlin, 10.11.2022 17:22 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 10. November 2022 um 17:00 Uhr.