Leeres Bundestagsplenum aus der Vogelperspektive
FAQ

Sitze im Parlament Warum der Bundestag immer größer wird

Stand: 17.09.2021 17:01 Uhr

Das Herz der Demokratie platzt aus allen Nähten: Immer mehr Abgeordnete sitzen im Bundestag - trotz aller Reformen des Wahlrechts. Woran liegt das? Wie werden die Sitze verteilt? Und droht nun ein XXL-Bundestag?

Norbert Lammert - gescheitert, Wolfgang Schäuble - gescheitert: Zwei Bundestagspräsidenten haben bereits vergeblich versucht, eine Wahlrechtsreform hinzubekommen, die verhindert, dass der Bundestag immer größer wird. Bei der Wahl 2017 kamen 78 Abgeordnete hinzu, wodurch das Parlament auf 709 Mandatsträgerinnen und -träger anwuchs. Auch bei der Abstimmung am 26. September dürfte das Parlament nach Einschätzung von Experten nochmals größer werden - womöglich sogar deutlich. Woran liegt das? Und wo sollen all die Abgeordneten unterkommen? Ein Überblick:

Wie werden die Sitze auf die Parteien verteilt?

Die Bundesrepublik Deutschland ist in 299 fast gleich große Wahlkreise eingeteilt, aus denen eine direkt gewählte Abgeordnete oder ein direkt gewählter Abgeordneter in den Bundestag geschickt wird.

Ausschlaggebend für die Stärke der Parteien im Parlament sind allerdings die Zweitstimmen. Vor der Wahl stellen die Parteien dafür in allen Bundesländern Listen mit Kandidaten auf. Über diese werden entsprechend der Zweitstimmenergebnisse weitere 299 Sitze des Bundestags besetzt.

Warum gibt es dann mehr als 598 Abgeordnete?

Dass der Bundestag seine Sollgröße überschreitet, hängt mit den sogenannten Überhangmandaten zusammen. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Diese zusätzlichen Mandate gab es bereits bei der ersten Bundestagswahl 1949, seit der Wiedervereinigung stieg die Zahl vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Parteienlandschaft aber deutlich an.

Und wozu auch noch Ausgleichsmandate?

Von den Überhangmandaten profitierte zuletzt vor allem die Union (2017 waren es 43 von 46 Überhangmandaten), während kleinere Parteien durch die Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses einen Nachteil hatten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das geltende Wahlrecht deshalb für verfassungswidrig. 

Als Lösung war bereits 2013 eine Reform verabschiedet worden, mit der ein Ausgleichsmechanismus eingeführt wurde: Dabei wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen trotz der Überhangmandate wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Das führt aber zu einer nochmals höheren Zahl von Abgeordneten. 2017 gab es bereits 65 Ausgleichsmandate.

Gab es vergangenes Jahr nicht eine weitere Reform?

Ja, aber nur eine kleine. Sie wurde im Herbst 2020 nach zähem Ringen mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Dadurch werden drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen. Zudem sollen weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.

Ab dem Jahr 2024 soll dann auch noch die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden, was die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate verringern dürfte.

Kritikerinnen und Kritikern geht diese Reform nicht weit genug. Und auch Bundestagspräsident Schäuble betont: "Trotz der Investition von viel Mühe und Geduld und noch mehr Zeit und Kraft sind alle Versuche, eine wirksame Reform zu erreichen, gescheitert. Das gehört für mich zu den größten Enttäuschungen dieser Legislaturperiode." So erbt nun also der nächste Bundestag die Mammutaufgabe, das Wahlrecht umfassend zu reformieren.

Wie groß wird also der neue Bundestag?

Das hängt vom tatsächlichen Wahlverhalten ab - auch davon, ob viele Bürgerinnen und Bürger ihre Erst- und Zweitstimmen auf unterschiedliche Parteien verteilen. Die Bertelsmann-Stiftung hat einen Mandaterechner mit unterschiedlichen Szenarien auf Basis aktueller Umfragetrends ins Netz gestellt. Demnach ist auch ein "XXL-Bundestag" möglich."

"Die Bandbreite der plausibel möglichen Bundestagsgrößen läuft von etwa 650 bis mehr als 1000. Das kann man nicht ausschließen", sagt Robert Vehrkamp, Wahlrechtsexperte bei der Bertelsmann Stiftung. Viel werde davon abhängen, ob und wie die Wähler Erst- und Zweitstimme splitten.

Wird es genügend Platz für die Abgeordneten geben?

Die Bundestagsverwaltung hält sich zu möglichen Plänen zur Unterbringung zusätzlicher Mandatsträger bedeckt. Ein großer Erweiterungsbau wird aber erst 2022 fertig. Ein genaues Datum gibt es nicht. Ein weiteres Gebäude aus vorgefertigten Holzmodulen soll immerhin im Dezember diesen Jahres fertig sein. Doch eigentlich würden die Büros schon Wochen vorher gebraucht, weil der neue Bundestag spätestens am 26. Oktober erstmals zusammentreten muss.

Bundestagspräsident Schäuble hatte schon 2019 vor der Wahlrechtsreform gesagt, zur Sicherheit habe seine Verwaltung "ein Genehmigungsverfahren für den Bau von Bürocontainern beantragt". So sollten notfalls auch mehr als 800 Abgeordnete samt Mitarbeitern untergebracht werden können. Hierzu will sich die Bundestagsverwaltung vor der Wahl am 26. September aber nicht mehr äußern.

Welche Kosten fallen für die zusätzlichen Abgeordneten an?

Der Bund der Steuerzahler hat Schätzungen dazu für die kommenden vier Jahre veröffentlicht. Demnach kostet das Parlament schon bei der aktuellen Größe von 709 Abgeordneten 333 Millionen Euro mehr als bei der Regelgröße von 598 Mandatsträgern. Bei 800 Abgeordneten wären es dann 605 Millionen Euro zusätzlich und bei 900 Sitzen 905 Millionen Euro mehr.

Gravierender ist aber: Die Größe des Parlaments hat enorme Auswirkungen auf seine Arbeits- und Politikfähigkeit. Parteiübergreifend sorgt man sich um die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Arbeit, insbesondere in den Ausschüssen.

Mit Informationen von AFP und dpa