Urteil in Großbritannien Lange Haft für Genitalverstümmelung
In Großbritannien ist eine Mutter wegen Genitalverstümmelung an ihrer Tochter zu insgesamt 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Richterin sprach von einer barbarischen Tat.
Zum ersten Mal ist in Großbritannien eine Frau wegen Genitalverstümmelung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die 37-jährige Angeklagte aus Uganda wurde wegen der Beschneidung ihrer dreijährigen Tochter zu elf Jahren Haft verurteilt. Da ihr auch der Besitz von extremer Pornografie nachgewiesen wurde, erhielt sie zwei weitere Jahre Haft.
Vertrauen der Tochter missbraucht
Die Frau war bereits vor einem Monat verurteilt worden, jetzt wurde das Strafmaß festgelegt. Richterin Philippa Whipple sprach von einer barbarischen Praxis und einer schweren Straftat. Die Mutter habe das Vertrauen der Tochter missbraucht.
Das Urteil erinnere am Internationalen Tag der Frauen daran, dass Großbritannien niemals eine solche barbarische mittelalterlich Praxis toleriere, schrieb Innenminister Sajid Javid auf Twitter. Auch Polizei und NGOs bewerteten das Urteil als ein deutliches Signal, dass Genitalverstümmelung streng verfolgt werde.
Obwohl weibliche Genitalverstümmelung bereits seit 1985 in Großbritannien unter Strafe steht, gab es bislang nur eine Hand voll Anklagen. Keine führte bislang zur Verurteilung.
Die Mutter hatte die Tat bestritten. Sie gab an, dass sich das Mädchen verletzt habe. Vier Ärzte hatten allerdings vor Gericht bestätigt, dass die Wunden des Kindes nicht mit einem Sturz zu erklären seien.