BGH zu Corona-Beherbergungsverbot
Geld zurück - auch bei nicht stornierbarem Tarif
Während der Corona-Pandemie galt zeitweise ein Beherbergungsverbot - Hotels durften keine Gäste aufnehmen. Vorauszahlungen können diese zurückverlangen, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Von Anna Hübner.
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06.03.2024 • 14:01 Uhr