Kündigungsbutton für im Internet geschlossene Verträge

Verträge im Internet Mängel beim Kündigungsbutton

Stand: 14.11.2022 10:45 Uhr

Handyvertrag, Streaming- oder Fitness-Abo: Wer im Internet einen Vertrag abschließt, soll ihn auf der Website mittels Kündigungsbutton einfacher kündigen können. Doch der ist nicht immer leicht zu finden.

Im Internet abgeschlossene Verträge sollen eigentlich einfach per Knopfdruck kündbar sein - mit einem Widerrufsbutton auf der entsprechenden Webseite. Doch Verbraucherzentralen bemängeln die Umsetzung der seit Juli geltenden Regel. Bei der Überprüfung von 840 Internetseiten seien sie nur 273 Mal zufrieden gewesen und hätten die Kündigungsmöglichkeit als rechtens eingestuft, teilte die Verbraucherzentrale Bayern mit. Die Verbraucherzentralen haben daraufhin 152 Unternehmen abgemahnt, einige davon wegen gleich mehrerer beanstandeter Webseiten.

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli einfacher kündigen. Sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, müssen seither einen Kündigungsbutton haben. Damit können Verbraucher ihre Verträge ohne langes Suchen und Briefschreiben loswerden. Einige Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios oder Streamingdienste.

Kündigungsbutton versteckt oder nicht vorhanden

Bei der Überprüfung, die vom 18. Juli bis 14. Oktober dauerte, kontrollierten Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände bekannte Webseiten aus verschiedenen Branchen. In 349 Fällen fehlte der Button danach komplett, in 65 Fällen war er versteckt und in 38 Fällen nicht richtig beschriftet. Darüber hinaus stellten die Prüfer der Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben weitere 339 Verstöße fest. Vorschriftsgemäß sei der Kündigungsbutton nur auf 273 Seiten eingebaut gewesen.

"Wir bedauern, dass es bei so vielen Websites nicht umgesetzt worden ist. Es war im Vorfeld ja ausreichend Zeit dafür", sagte Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Wir hoffen, dass jetzt auf allen Seiten unverzüglich nachgebessert wird."

Überprüfung geht weiter

Erste Auswirkungen zeigen sich bereits. Bis zum 2. November haben laut Verbraucherzentrale 86 der abgemahnten Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung eingereicht. In einigen Fällen müssen auch die Gerichte entscheiden. Außerdem wurde festgestellt, "dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben", sagte Halm. Die Prüfung von Websites soll weitergehen. Verbraucher, die selbst Mängel feststellen, können diese online an die Verbraucherzentralen melden.