Kündigungsbutton für im Internet geschlossene Verträge

Ein Jahr nach der Einführung Viele Mängel beim Kündigungsbutton

Stand: 05.07.2023 11:39 Uhr

Ein Kündigungsbutton auf Websites soll das Kündigen von Verträgen vereinfachen. Ein Jahr nach der Einführung zieht die Verbraucherzentrale eine ernüchternde Bilanz: Die Mehrheit der Anbieter setze die Vorgaben nicht gesetzeskonform um.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für Online-Kündigungen ist nach Einschätzung von Verbraucherschützern auch ein Jahr nach der Einführung oft noch mangelhaft.

Bei 2946 Internetseiten, die Ende Juni untersucht wurden, hätten nur 42 Prozent den Button gesetzeskonform umgesetzt, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Bei einer ersten Erhebung aus dem November 2022 hatte diese Quote bei 28 Prozent gelegen.

Formular erst hinter dem Kunden-Login

"Wir beobachten weiterhin, dass Anbieter das letztliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Das ist nach Auffassung des vzbv jedoch nicht erlaubt." Für Verbrauchende gebe es so weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie Laufzeitverträge online kündigen möchten.

Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen Beschriftungen laut der Untersuchung der Verbraucherschützer teilweise von vorgegebenen Formulierungen ab. Teilweise sei auch der Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert gewesen.

Für die Erhebung hat der VZBV eigenen Angaben zufolge ein Skript verwendet, das mehrere Internetseiten auf einen möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft. Dazu sei gezielt nach Formulierungen gesucht worden, die auf einen Vertragsschluss hinwiesen.

Button gilt unter anderem für Abos und Verträge

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli 2022 einfacher kündigen. Seither gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Mit ihm können Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdienste.