EU-Flaggen wehen vor dem Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Deutsche Kritik an EU-Plänen Wirtschaft lehnt Zahlungsfrist von 30 Tagen ab

Stand: 28.12.2023 10:39 Uhr

Die deutsche Wirtschaft stemmt sich gegen die EU-Pläne für eine 30-tägige Zahlungsfrist in Handelsgeschäften. Kritiker warnen vor steigenden Finanzierungskosten, besonders für kleine Unternehmen.

Die deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen Pläne der EU-Kommission, eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Tagen für alle Handelsgeschäfte einzuführen. "Gerade für kleine und mittlere Händler drohen die Finanzierungskosten deutlich zu steigen", warnte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Achim Dercks.

Derzeit beträgt die Standardfrist im Geschäftsverkehr 60 Tage, wobei individuelle Vereinbarungen möglich sind. Durch die Regelung hätten auch Einzelhändler für die Finanzierung der Warenbeschaffung lediglich 30 Tage Zeit. Häufig verbleibe die Ware aber länger im Regal, bevor sie verkauft werde.

Durch kurze Zahlungsziele müssten die Betriebe den Wareneinkauf dann häufig zwischenfinanzieren. "Die dadurch entstehenden Liquiditätslücken müssen oftmals durch Kredite gedeckt werden", erläuterte er.

EU-Kommission sieht Zahlungsverzug als Risiko

Die EU-Kommission wolle mit ihrer neuen Verordnung Zahlungsverzögerungen bekämpfen und dafür sorgen, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen. In Zeiten von Krisen und Turbulenzen nähmen Zahlungsverzögerungen zu und stellten ein Risiko für viele Firmen dar.

Die Pläne, die auch Bürokratieabbau und vereinfachte Besteuerung vorsehen, wurden Mitte September vorgestellt. Über die Vorschläge wird noch mit den EU-Staaten und dem EU-Parlament verhandelt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der Funke Mediengruppe, er sehe die von der Kommission geplanten Änderungen "sehr kritisch". "Starre Fristenvorgaben werden den unterschiedlichen Sachverhalten nicht gerecht und lassen der Wirtschaft zu wenig Raum für Vertragsfreiheit", führte er aus.

Deutscher Handelsverband warnt vor starren Vorgaben

Auch berücksichtige der Vorschlag nicht ausreichend, dass Unternehmen in gleichem Maße sowohl Gläubiger als auch Schuldner seien, hieß es aus dem Haus. Die Regelung zwingt Einzelhändler dazu, die Kosten für die Beschaffung der Ware vorzufinanzieren, was insbesondere bei längeren Lagerzeiten eine finanzielle Belastung darstellen kann.

Es sei Alltag, dass etwa Waschmaschinen im Einzelhandel länger als 30 Tage in den Regalen stünden. "Deshalb ist die Vereinbarung einer längeren Zahlungsfrist für den Händler bei länger im Geschäft oder im Lager verharrender Ware existentiell, denn er spart auf diese Weise hohe Finanzierungskosten", betonte der Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth.

"Die Zahlungsfristen starr auf 30 Tage festzulegen, verhindert keine unpünktliche Zahlung und hilft deshalb niemandem weiter." Es brauche keine neue Regulierung.