Eine Schülerin arbeitet in den Ferien in einer Eisdiele.

Mindestlohn für Ferienjobber Gerechter Lohn oder "Fehlanreiz"?

Stand: 12.08.2023 12:43 Uhr

Viele Schüler arbeiten in den Ferien. Allerdings gilt für Minderjährige der Mindestlohn nicht. SPD und der Deutsche Gewerkschaftsbund wollen das ändern. Der Hotel- und Gaststättenverband ist dagegen.

Von Kai Forst und Bettina Rau, SR 

Ferienzeit heißt für viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland nicht nur Urlaub, Sonne, Strand und Meer. Viele arbeiten in dieser Zeit - zum Beispiel als Servicekräfte in Biergärten, Eiscafés oder Restaurants. Allerdings sind Minderjährige vom Mindestlohn in Höhe von zwölf Euro ausgenommen.

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert will das ändern. "Die Ausnahme beim Mindestlohn für unter 18-Jährige ist eine nicht begründbare Verzerrung", so der SPD-Politiker. Unterstützung erhält er auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Mindestlohn müsse für alle arbeitenden Menschen gelten, und zwar ausnahmslos, so der DGB.

Auch unter Gastronomen scheint diese Einstellung verbreitet. In Henrys Eismanufaktur in der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken arbeitet im Sommer ein halbes Dutzend Schülerinnen und Schüler, die jünger als 18 Jahre sind. Hier erhalten Minderjährige bereits den Mindestlohn von zwölf Euro - je nach Fähigkeit und Fertigkeit sogar mehr. 

 

"Leistung zählt, nicht das Alter"

Die Leistung zähle am Ende - und nicht das Alter, sagt Inhaber Dominik Heil. "Ich wurde bei einer Kontrolle sogar darauf hingewiesen, dass wir nicht unbedingt den Mindestlohn zahlen müssen. Aber ich finde, wenn ein 16-Jähriger oder eine 17-Jährige die gleiche Leistung bringt wie ein 18-Jähriger, warum sollte die Person dann nicht auch den Mindestlohn bekommen?" 

Ein ähnliches Bild zeigt sich einige Kilometer weiter im Restaurant Gästehaus Quack. Es gebiete der Respekt, auch Schüler-Aushilfen den Mindestlohn zu zahlen, sagt die Chefin des Hauses, Anne Quack. Für sie ist es auch eine "Investition in den Nachwuchs".  

DEHOGA warnt vor Fehlanreizen

Anders sieht man das beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Wenn man auch unter 18-Jährigen den Mindestlohn zahle, würden Fehlanreize gesetzt. Es bestehe die Gefahr, dass junge Menschen auf Jobs für Ungelernte setzen, statt eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Zudem sei der Mindestlohn damals eingeführt worden, um Erwerbseinkommen zu sichern, sagte der DEHOGA-Chef im Saarland, Frank Horath. Das sei bei Schülern in der Regel nicht der Fall. Da gehe es eher darum, sich mit dem verdienenten Geld persönliche Wünsche zu erfüllen wie etwa eine Playstation. "Ich glaube nicht, dass man das gleichstellen kann", so Horath.

Arbeitskammer: "Die Arbeit ist die gleiche"

Bei der Arbeitskammer des Saarlandes sieht man das anders. Es gehe um die Anerkennung. "Wenn man sich anschaut, wie Schüler in einem Biergarten mit den Bierkrügen herumlaufen: Natürlich muss diese Leistung anerkannt werden. Genauso wie die Leistung von jemandem, der volljährig ist. Die Arbeit ist ja im Prinzip die gleiche", sagt Torsten Brandt von der Arbeitskammer. 

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei zwölf Euro pro Stunde. Ab 2024 soll er nach dem Vorschlag der zuständigen Kommission auf 12,41 Euro steigen und ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro betragen. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR MV Live am 25. Juli 2023 um 16:00 Uhr.