Mikrofone des Streamindienstes DAZN.

DAZN gegen DFL Streit um TV-Bundesligarechte geht weiter

Stand: 24.04.2024 12:46 Uhr

Im Streit um die Fußball-Medienrechte hat DAZN nachträglich die von der DFL geforderte Bankbürgschaft eingereicht. Das hat in der Vergabe aber wohl keinen Einfluss mehr. Derweil läuft eine Sammelklage gegen DAZN.

Im Streit um die Unterbrechung der TV-Rechte-Auktion hat DAZN eine Forderung der Deutschen Fußball Liga (DFL) erfüllt. "Die geforderte Bankbürgschaft liegt uns nun vor", sagte ein DAZN-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Das Verfahren des Verkaufs der audiovisuellen Medienrechte der Fußball-Bundesliga war am Montag vor einer Woche nach einer Beschwerde des Streamingdienstes schon nach dem ersten Tag vorerst gestoppt worden - erstmals in der Geschichte des Profifußballs.

Nachreichen hat offenbar "keine Wirkung"

Die Liga hatte nach DAZN-Angaben überraschend eine Bankbürgschaft verlangt, was nach Ansicht des Unternehmens nicht innerhalb eines Tages möglich war. DFL und DAZN erhoben danach in Briefen an die 36 Profivereine gegenseitige Vorwürfe. Der Streamingdienst hatte nach Informationen der dpa und der "BILD" rund 400 Millionen Euro jährlich für das Paket B, das insgesamt 196 Live-Spiele umfasst, geboten. Die nun vorliegende Bankbürgschaft soll danach wie von der DFL gefordert für rund 200 Millionen Euro gelten.  

Doch offenbar wird dies im Kampf um das größte Rechtepaket der Ausschreibung nichts mehr nützen. "Das Rechtepaket B der Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29 ist am 16. April nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden. Grundlage waren die bis dahin eingereichten Angebote inklusive der begleitenden Unterlagen", teilte die DFL auf Anfrage der Nachrichtenagentur SID mit. Das Nachreichen von Unterlagen habe "nach dem gemäß den Auktionsregeln erteilten Zuschlag über ein Rechtepaket keine Wirkung".

DAZN hatte in der Vorwoche in einem Brief an die DFL eine Ungleichbehandlung im Bieterverfahren beklagt. Der Streaminganbieter fühlt sich benachteiligt, weil sein Angebot für das Paket B abgelehnt wurde, obwohl es "das finanziell attraktivste und überzeugendste" gewesen sei. Dem Vernehmen nach erhielt stattdessen Sky den Zuschlag, will sich dazu aber nicht äußern. Die DFL wies die Vorwürfe daraufhin deutlich zurück: "Die DFL hat keinen Formfehler im laufenden Auktionsverfahren gemacht." Derzeit prüft das eingeschaltete Bundeskartellamt den Streitfall.

Sammelklage wegen offenbar unzulässiger Preiserhöhungen

Neben dem Streit um die Fußball-Medienrechte sieht sich DAZN derzeit noch an anderer Stelle mit Problemen konfrontiert. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverbamd (vzbv) wegen unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 eine Sammelklage gegen die Streaming-Plattform eingereicht. Allein 2023 seien 500 Beschwerden eingegangen, teilte der vzbv gestern mit. Das seien etwa siebenmal so viele wie im Vorjahr.

"Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam." Betroffene hätten außerdem von erschwerten Kündigungen der Abonnements berichtet.

Zum 1. August 2022 hatte DAZN seine Preise für Bestandskunden der Mitteilung zufolge deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Eventuelle spätere Preiserhöhungen seien von der Klage nicht erfasst, hieß es weiter. Betroffene sollen nun die zusätzlichen Kosten zurückerstattet bekommen. Sobald das sogenannte Klageregister eröffnet ist, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher der Sammelklage anschließen.

Mathies Hohm, HR, tagesschau, 24.04.2024 18:05 Uhr