Zentrale des Mobilfunkanbieters Vodafone in Düsseldorf

Erhöhte Internettarife Vodafone-Kunden können sich mit Sammelklage wehren

Stand: 23.04.2024 17:14 Uhr

Im vergangenen Jahr überraschte Vodafone zehn Millionen Kunden mit einer Preiserhöhung im Internet-Festnetz. Laut Verbraucherschützern war dies nicht rechtens. Kunden können sich seit heute einer Sammelklage anschließen.

Eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone kommt voran. Das Bundesamt für Justiz schaltete heute die Klage frei. "Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse" anmelden, erklärte die Bonner Behörde. Diese können sich nun auf der Webseite des Bundesamtes in das dazugehörige Klageregister eintragen.

Damit nehmen Betroffene an einer Klage teil, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Herbst beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingereicht hatte. Der vzbv geht aufgrund von ersten Rückmeldungen von Verbrauchern von einem sehr großen Interesse aus. Eine Anmeldung ist noch bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

Das Verfahren am OLG Hamm ist einer der ersten Fälle, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht und ein schärferes Schwert für Verbraucher ist. Am Ende des Rechtsstreits könnten Vodafone-Kunden direkt Geld zurückbekommen, ohne noch einmal selbst vor Gericht ziehen zu müssen.

Unternehmen verwies auf Inflation

Vodafone hatte 2023 seine Festnetz-Preise um fünf Euro angehoben. Es ging um Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht um Internet über Glasfaser (FTTH) und auch nicht um Mobilfunk-Tarife. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Das Unternehmen begründete die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Es verwies darauf, dass zuvor bereits der Großteil der deutschen Firmen inflationsbedingt Preise erhöht hatte. 

Aus Sicht der Verbraucherschützer hätte der Anbieter aus Düsseldorf die Preise für laufende Vertragsverhältnisse aber nicht einseitig - also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden - erhöhen dürfen. Nach Lesart der Verbraucherzentrale sind die Preiserhöhungen unwirksam.

Verfahren wird Signalwirkung beigemessen

Vodafone sieht es anders: Ein Firmensprecher sagte, dass seine Firma die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen hatte. Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise über neue Vertragsabschlüsse durch, also über Neukunden. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, was aber Verbraucherschützer mit Argusaugen verfolgen. Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete WDR Aktuell Radio am 14. November 2023 um 08:00 Uhr.