Urteil des Bundesgerichtshofs Lehman-Anleger werden entschädigt

Stand: 25.11.2014 17:27 Uhr

Der BGH hat Anlegern mit Verlusten aus Lehman-Zertifikaten erstmals Schadenersatz zugesprochen. Die beklagte Bethmann Bank muss zwei Investoren wegen Falschberatung beim Zertifikate-Kauf mehrere zehntausend Euro zahlen. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals einem Opfer der Lehman-Pleite Schadensersatz zugestanden: Wenn eine Bank wie im aktuellen Fall in der Produktinformation für Lehman-Anleihen "100 Prozent Kapitalschutz am Laufzeitende" verspreche, diese Zusage aber im gesonderten Basisprospekt zurücknehme, dann hafte das Geldhaus für den Schaden.

Im aktuellen Fall hatte die Bethman Bank AG einer Kundin für deren damals noch minderjährigen Sohn "Lehman Brothers Aktien Kupon Anleihen" zum Kurswert von rund 33.000 Euro verkauft. In dem dazu gehörenden Produktinformationsblatt wurde "100 Prozent Kapitalschutz am Laufzeitende" versprochen. Im Basisprospekt, der der Kundin nicht ausgehändigt worden war, räumte sich die Bank aber ein Sonderkündigungsrecht etwa bei Insolvenz ein und verwies darauf, dass der Rückzahlungsbetrag dann bei Null liegen könnte.

Schadensersatz wegen Falschberatung

Dem klagenden Sohn der Käuferin steht laut BGH nun grundsätzlich Schadensersatz wegen einer Falschberatung zu. Die Bank hätte den Anleger ungefragt darüber aufklären müssen, dass auch ein Totalverlust des Kapitals drohen kann, entschied das Gericht.

Der Kläger muss allerdings einen Abschlag von 17 Prozent auf die Anlagesumme hinnehmen, weil er seine ursprünglichen Forderungen nicht im Insolvenzverfahren von Lehman in New York angemeldet hatte. Dort seien sämtliche Insolvenzforderungen bis zu einem Betrag von 50.000 US-Dollar pauschal mit 17 Prozent vergütet worden.

Das Urteil hat nach Einschätzung von Klägeranwalt Richard Lindner Signalwirkung. Investoren werden jedoch in ihrem Einzelfall nachweisen müssen, dass ihr Fall ähnlich gelagert ist. Vor allem die Targobank, die Dresdner Bank und die Hamburger Sparkasse hatten viele Lehman-Zertifikate verkauft. In vielen bisherigen Fällen hatten die Gerichte - auch der BGH - zugunsten der Finanzinstitute entschieden.

Wertlose Zertifikate

Die Pleite der US-Investmentbank hatte viele Anleger in Deutschland überrascht, weil ihnen die von der niederländischen Lehman-Tochter ausgegebenen Garantiezertifikate als risikolose und lukrative Geldanlage verkauft worden waren. Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im September 2008 waren die Zertifikate wertlos geworden.

Az. XI ZR 169/13

K. Hempel, DLF, 25.11.2014 19:08 Uhr