Vorwurf des unfairen Wettbewerbs EU-Kommission weitet Google-Verfahren aus

Stand: 14.07.2016 14:24 Uhr

Die EU-Kommission weitet ihr Wettbewerbsverfahren gegen den US-Internetriesen Google aus. Erstmals wirft die Behörde dem Unternehmen auch unfairen Wettbewerb im Kerngeschäft mit Onlinewerbung vor. Zudem verschärfte die Behörde die Vorwürfe zur Shopping-Suche.

Die EU-Kartellwächter verschärfen ihr Vorgehen gegen Google und werfen dem Internetriesen erstmals auch unfairen Wettbewerb in seinem Kerngeschäft mit Online-Werbung vor. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten von Unternehmen ein, auf ihren Websites Suchmaschinenwerbung von Googles Wettbewerbern anzuzeigen, erklärte die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde weitete auch die Vorwürfe im Wettbewerbsverfahren zur Shopping-Suche aus.

Neue Beweismittel

Es ist der dritte Bereich, in dem die Kommission Google in einem sogenannten "Statement of Objections" unfairen Wettbewerb vorwirft und Änderungen fordert. In den ersten beiden Verfahren, die auf diese Eskalationsstufe kamen, geht es um Shopping-Angebote und das weltweit dominierende Betriebssystem Android.

Zu den Shopping-Diensten hieß es jetzt, Google seien weitere Beweismittel und Daten übermittelt worden, die die Vorwürfe der Kommission untermauerten. Auch das Werbegeschäft prüfen die Brüsseler Kartellwächter schon seit Jahren. Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück.

Google weist Vowürfe zurück

Rund 90 Prozent der Google-Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Dabei bringen Anzeigen im Umfeld der Internet-Suche nach wie vor das meiste Geld ein. Beim neuen Dachkonzern Alphabet steuerten alle anderen Geschäftsbereiche neben Google nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Es geht somit um den Kern des Geschäfts des gesamten Konzerns.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Kunden Google eine Mindestzahl von Suchmaschinenanzeigen abnehmen und dafür auf ihren Websites den am besten sichtbaren Platz reservieren müssten. Außerdem dürfe konkurrierende Suchmaschinenwerbung weder über noch neben Googles Suchmaschinen-Anzeigen platziert werden, erklärte die Kommission.

Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück. Heute erklärte der Konzern in einer ersten Reaktion: "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Innovationen und Produktverbesserungen nicht nur die Auswahlmöglichkeiten für europäische Konsumenten verbessert haben, sondern auch dem Wettbewerb förderlich sind. Wir werden die neuen Punkte der Kommission prüfen und darauf in den nächsten Wochen detailliert antworten." Zehn Wochen hat der Konzern dafür Zeit.

Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes

Im April hatte die Kommission Google in einem zweiten Verfahren vorgeworfen, mit der Geschäftspolitik bei Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Sie stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Außerdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren.

Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Kommission startete die erste Wettbewerbsprüfung von Google bereits Anfang 2010.