Exklusiv

Obskure Bescheinigungen Impfunfähig per Mausklick?

Stand: 30.12.2021 06:05 Uhr

Ein Portal im Internet verkauft online "Vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigungen". Die zuständigen Ärztekammern haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, auch die Wettbewerbszentrale sieht darin Gesetzesverstöße.

"Bist du überhaupt impffähig?", so wird auf einem Portal gefragt, das aktuell in "Querdenker"-Kreisen beworben wird. Und die Webseite erklärt auch gleich, wie man die vermeintliche Antwort bekommen kann: "Du kannst über uns im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme von unserem Arzt online klären lassen, ob du impffähig bist." Sollten mögliche Allergien gegen einzelne Inhaltsstoffe dagegen sprechen, bekäme man dort eine "Vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung".

Die Voraussetzung hierfür: Die Eingabe der persönlichen Daten - ohne jegliche Überprüfung der Identität - und eine Online-Überweisung von 17,49 Euro - also den Betrag, der laut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) üblicherweise für eine schriftliche gutachtliche Äußerung berechnet wird. Sobald beides erfolgt ist, wird ein Video abgespielt, das über die Vor- und Nachteile der Impfungen informieren soll - dabei aber kaum verhehlt, wie die Meinung der Macher dazu aussieht: So werden, von dramatischer Musik unterlegt, unter anderem eine Injektionsspritze auf einem Sarg, ein weinender Mann und ein ängstliches Kind gezeigt.

Screenshot aus dem Video mit Sargträger, Spritze und Impfdosis.

Das angebliche Aufklärungsvideo arbeitet mit einer emotionalen und wertenden Bildsprache.

Schauspieler posieren als Ärzte

Weiterhin heißt es in dem Video, das Portal "arbeitet mit Ärzten zusammen: Zusammen lesen wir die wichtigsten aktuellen Informationen zu den bedingt zugelassenen Covid-19-Impfstoffen, wissenschaftliche Studien, Nebenwirkungen und Todesfall-Daten...". Gezeigt werden dabei Männer und Frauen in Medizinerkleidung, die an einem Tisch konferieren und offenbar das Ärzteteam darstellen sollen. Allerdings handelt es sich um Schauspieler, die für ein Video von einem Anbieter von "Stock Videos", also vorgefertigten Videoclips, posiert haben.

Screenshot aus dem Video

Die vermeintlichen Experten des Portals...

Zwei Klicks als "ärztliche Anamnese"

Am Ende des Videos muss der Kunde einen Impfstoff auswählen, den er bevorzugen würde und bekommt daraufhin dessen Inhaltsstoffe angezeigt. Klickt er dann "Nein, das kann ich nicht ausschliessen" (sic!) oder "Ich bin mir nicht sicher, ob ich auf einen der genannten Stoffe allergisch reagiere." sowie "Ich versichere, das ich umfassend aufgeklärt wurde und meine Angaben wahrheitsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt gemacht habe.", wird automatisch eine für sechs Monate gültige "Vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung" ausgestellt. Weiterhin erhält man einen "Arztbrief für den weiterbehandelnden Allergologen" sowie ein "Musterschreiben zum Haftungsausschluss für die Krankenkasse".

Screenshot der Webseite

Die "Anamnese" auf der Webseite des Portals.

Ärztin versteckt sich hinter Deckadresse

Auf allen Schreiben steht der Name einer Dr. Marianne Müller. Unter der angegebenen Adresse ist jedoch keine Arztpraxis zu finden. Vielmehr residiert dort ein Bürodienst, der laut Eigenwerbung "eine virtuelle Geschäftsadresse" bietet, "dank der Sie sicher von zu Hause aus arbeiten, aber Ihre Post und Anrufe über eine repräsentative Adresse empfangen können".

Die Ärztin gibt es allerdings wirklich - sie ist eine Parteifreundin des Geschäftsführers Markus Bönig, der bereits mit seinem Portal "Test-Express" in die Kritik geraten war: Müller war bei der Bundestagswahl 2020 in Baden-Württemberg auf Platz 1 der Landesliste der maßnahmen- und impfkritischen Partei "Die Basis" angetreten. Laut ihrer Selbstdarstellung auf der Webseite der Partei hatte sie bereits 2011 die Berufstätigkeit als Ärztin aufgegeben und betreibt inzwischen eine Pension.

Ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt?

Anamnese, Befundung und Epikrise (abschließende kritische Beurteilung durch einen Arzt), die laut GÖA für eine ärztliche Begutachtung notwendig sind - Fehlanzeige. Ebensowenig werden Gesundheitsfaktoren abgefragt, die eine Impfung sinnvoll erscheinen lassen. Laut der Bundesärztekammer ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall jedoch nur dann berufsrechtlich erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird. Weiterhin muss die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt werden.

Zudem bescheinigt die Ärztin bereits eine Impfunfähigkeit, wenn mögliche Allergien gegen einen einzigen Impfstoff angegeben werden. Das Robert Koch-Institut gab jedoch gegenüber tagesschau.de an, dass es so gut wie keine Menschen gebe, die Kontra-Indikationen gegen sämtliche Impfstoffe gleichzeitig haben.

Geschäftsführer und Ärztin sehen sich im Recht

Anfragen an Geschäftsführer Bönig, wie er zu diesen Widersprüchen Stellung nehme, blieben unbeantwortet. Bönigs Anwalt erklärte dazu lediglich, dass die vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigungen durch eine Ärztin ausgestellt würden, die sich an sämtliche berufsrechtliche Vorschriften halte. Die Medizinerin schrieb als Antwort: "Als approbierte Ärztin bin ich mir meiner berufsrechtlichen Verpflichtungen bewusst. Einen Verstoß gegen die von Ihnen zitierten Vorschriften sehe ich - auch nach rechtlicher Beratung - nicht."

Ärztekammern sehen mögliche Straftaten

Tobias Langenbach, Sprecher der zuständigen Ärztekammer Baden-Württemberg, erklärte dazu auf Anfrage von tagesschau.de: "Der aktuelle, von Ihnen geschilderten Vorgang wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet." Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse sei nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuchs ein Straftatbestand. Danach werden Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellen, mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Thomas Spieker, Sprecher der Ärztekammer Niedersachsen, in deren Einzugsgebiet die Firma angesiedelt ist, sagte gegenüber tagesschau.de: "Eine derartige 'Bescheinigung' ist in keiner Weise mit einem gewissenhaften ärztlichen Handeln vereinbar." Die Staatsanwaltschaft Stade ermittele bereits in dem Fall.

Abmahnung durch Wettbewerbszentrale

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält das Geschäftsmodell des Portals ebenfalls für rechtswidrig: Die Werbung für die lmpfunfähigkeitsbescheinigung verstoße gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen, so Anwältin Christiane Köber gegenüber tagesschau.de. Weiterhin sei die Ausgabe der Impfunfähigkeitsbescheinigungen unzulässig, weil sie den Eindruck erwecke, dass die die Bescheinigung ausstellende Ärztin persönlich den Patienten untersucht und befragt habe. Aus diesem Grund habe die Wettbewerbszentrale das Portal rechtlich abgemahnt. Der Anwalt der Firma erklärte dazu gegenüber tagesschau.de, dass diese nach sorgfältiger Prüfung der dortigen Rechtsausführungen gegenüber der Wettbewerbszentrale entsprechend Stellung nehmen werde.