Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab. | dpa

Bundesverfassungsgericht Berlin darf am 12. Februar wählen

Stand: 31.01.2023 11:09 Uhr

Die nach diversen Pannen neu angesetzten Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und für die Bezirke können wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies Eilanträge gegen den Wahltermin ab.

Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen. Das teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter mit.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte am 16. November 2022 entschieden, dass die Wahlen in Berlin komplett wiederholt werden müssen, weil es zu zahlreichen Fehlern gekommen war. Dagegen hatten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Gleichzeitig stellten sie Eilanträge, die komplette Wahlwiederholung zu stoppen. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey schrieb auf Twitter: "Der Senat ist handlungsfähig." Man werde bis zum 12. Februar "alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird".

Landeswahlleiter erleichtert über Urteil

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. "Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt", sagte Bröchler der Nachrichtenagentur dpa. "Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren."

Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 26. September 2021 waren teils chaotisch verlaufen. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden an dem Tag auch die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026.

Beschwerden anhängig zu Bundestagswahl

Mit der Bundestagswahl in Berlin, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden.

Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.

(AZ: 2 BvR 2189/22)

Über dieses Thema berichtete NDR Info am 31. Januar 2023 um 10:50 Uhr.