Ein Wählerin wirft in einem Wahllokal in Mannheim ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Wahlrechtsreform der Ampelkoalition Bayern soll neuen Wahlkreis bekommen

Stand: 20.10.2023 10:18 Uhr

Bis zur nächsten Bundestagswahl 2025 soll Bayern einen weiteren Wahlkreis bekommen - und Sachsen-Anhalt dafür einen verlieren. Grund ist laut SPD-Fraktionsvize Wiese die Bevölkerungsentwicklung in den Bundesländern.

Bayern soll nach Angaben der SPD-Fraktion bei der nächsten Bundestagswahl 2025 einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten - auf Kosten von Sachsen-Anhalt. "Aufgrund der dortigen Bevölkerungsentwicklung muss ein Wahlkreis von Sachsen-Anhalt nach Bayern verschoben werden", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der "Augsburger Allgemeinen".

"Die Koalitionsfraktionen werden ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes auf den Weg bringen", kündigte Wiese an. Das soll in der Sitzungswoche Anfang November geschehen. Laut dem der Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf der Ampelkoalition würde die Zahl der Wahlkreise in Bayern von 46 auf 47 steigen, in Sachsen-Anhalt hingegen von neun auf acht sinken.

Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise. In Bayern soll es demnach wieder einen Wahlkreis Memmingen geben, der 1965 einer Wahlkreisreform zum Opfer fiel und im Wahlkreis Ostallgäu aufging. Der neue Wahlkreis soll aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu gebildet werden.

Umstrittene Reformpläne

Der Bundestag ist in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Das Bundeswahlgesetz sieht eine Richtgröße von 598 Abgeordneten vor. Tatsächlich sind es derzeit 736. Der Grund dafür ist das System aus Überhang- und Ausgleichsmandaten. Um den Bundestag wieder zu verkleinern, hatte sich die Ampelkoalition eine Wahlrechtsreform geeinigt, die solche zusätzlichen Sitze verhindern soll. Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne, FDP und einiger AfD-Abgeordneter wurde die Wahlrechtsreform im März im Bundestag verabschiedet. Union und Linke stimmten dagegen.

Sie hatten die Pläne vorab scharf kritisiert. Denn die Reform könnte dazu führen, dass Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, durch Wahlkreisgewinne aber bisher doch noch in den Bundestag kamen, künftig keinen Sitz mehr bekommen könnten. Davon könnte die Linke betroffen sein, die bei der vergangenen Bundestagswahl nur durch diese Regelung drei Sitze im Bundestag bekam.

Aber auch die CSU, die nur in Bayern zur Wahl antritt, könnte von der vorgeschlagenen Änderung betroffen sein. Bundesweit erreichte die Partei bei der vergangenen Wahl 5,2 Prozent. Gleichzeitig errang sie aber 45 Direktmandate. Würde sie weniger als bundesweit fünf Prozent erreichen, würden nach den Plänen der Ampel auch die Wahlkreissieger nicht mehr in den Bundestag einziehen.

In einer vorherigen Version war die Rede von "Ausgleichsmandaten", die bei einem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde den Einzug in den Bundestag ermöglichen würden. Richtig ist an dieser Stelle jedoch "Wahlkreisgewinne", dies haben wir entsprechend geändert. Aus den Wahlkreisgewinnen entstehen dann Überhangmandate.

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