
Prozess gegen Abdul D. Kandel-Täter wegen Mordes verurteilt
Stand: 03.09.2018 09:44 Uhr
Nach dem Tod der 15-jährigen Mia in Kandel hat das Landgericht Landau den Angeklagten wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau den Ex-Freund des Mädchens zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verhängten die Strafe am Montag wegen Mordes und Körperverletzung, wie das Gericht mitteilte.
Am 27. Dezember 2017 hatte Abdul D. seine Ex-Freundin Mia mit zwei Begleitern am Bahnhof in Kandel gesehen und das Trio verfolgt. In einen Supermarkt kaufte er ein Küchenmesser. Mia und ihre Begleiter gingen weiter in eine Drogerie, Abdul D. folgte ihnen. In dem Geschäft ging er auf das Mädchen zu und stach unvermittelt mehrfach auf sie ein. Mindestens sieben Mal traf er sie, ein Stich in die Herzgegend endete tödlich. Abdul D. hatte zu Prozessbeginn Reue bekundet.
Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen
Da der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise minderjährig war, wurde der Prozess nach Jugendstrafrecht geführt, die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Auch das Urteil fiel hinter verschlossenen Türen. Um 14 Uhr wird das Gericht ein Statement zum Urteil abgeben.
Während des Verfahrens war immer wieder Kritik daran laut geworden, dass die Verhandlung trotz des großen Interesses hinter verschlossenen Türen stattfindet. Laut Frank Bräutigam aus der SWR-Rechtsredaktion ist das jedoch folgerichtig: "Für das Jugendstrafrecht steht ausdrücklich im Gesetz, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Das gilt auch für die Urteilsverkündung", so Bräutigam. Das sei also nichts Ungewöhnliches und keine Sonderbehandlung. Ganz im Gegenteil: Würde es das Landgericht Landau anders machen, ginge es ein großes Risiko ein, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben werden könnte, so Bräutigam weiter.
Haftstrafe von über acht Jahren: Mias Mörder nach Jugendstrafrecht verurteilt
tagesthemen 22.15 Uhr, 03.09.2018, Peter Sonnenberg, SWR
Wie alt ist Abdul D. wirklich?
Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war.
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