Blick in den Bundesrat

Besserer Schutz, mehr Anlaufstellen Bundesrat kippt Whistleblower-Gesetz

Stand: 10.02.2023 11:27 Uhr

Der Bundesrat kippt das bereits im Dezember vom Bundestag beschlossene Whistleblower-Gesetz. Es sah einen erweiterten Schutz und mehr Anlaufstellen für solche Hinweisgeber vor. Einigen gingen die Regelungen aber zu weit.

Der Bundesrat hat das sogenannte Whistleblower-Gesetz gestoppt. Im Dezember hatte der Bundestag das Gesetz bereits beschlossen. In der Länderkammer erhielt es nun jedoch nicht die nötige Mehrheit. Es soll Menschen, die Hinweise auf Missstände in Behörden oder Unternehmen geben, besser vor Repressalien schützen. Damit kommt Deutschland einer EU-Richtlinie nach, die schon seit Dezember 2021 umgesetzt sein sollte.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte, man sei sich zwar einig, dass es einen Schutz für Whistleblower geben und die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden müsse. Doch könne man dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Es würde kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr belasten. "Wir brauchen einfach mehr Augenmaß."

Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) warnte, dass der vorgesehene anonymisierte Meldekanal auch die Gefahr von Missbrauch beinhalte. "Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde."

Zusätzliche Anlaufstellen, gesicherte Anonymität

Durch das Gesetz sollen Missstände leichter aufgedeckt werden. Vorgesehen ist, dass Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Anlaufstelle für die Meldung von Betrügereien, Korruption und anderen Missständen etablieren. Zudem soll eine zusätzliche Stelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden.

Bei der Finanzaufsicht BaFin und beim Bundeskartellamt gibt es bereits solche Stellen. Whistleblower haben dann die Möglichkeit, Hinweise sowohl intern, als auch extern weiterzugeben - gegebenenfalls auch anonym. Nur den Sachbearbeitern des Falls soll die Identität der Person bekannt sein.

An Medien können sich Hinweisgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen wenden: Etwa dann, wenn eine externe informierte Stelle nicht innerhalb einer Frist Schritte zur Untersuchung einleitet oder der Hinweisgeber überzeugt ist, der gemeldete Verstoß gefährde akut das öffentliche Interesse.

Gesetz geht wahrscheinlich in den Vermittlungsausschuss

Im Rechtsausschuss des Bundestages war der Anwendungsbereich des Gesetzes unter dem Eindruck von Umsturzplänen einer "Reichsbürger"-Gruppe erweitert worden. So werden auch Personen künftig geschützt, die verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten melden.

Da der Bundesrat das Gesetz gestoppt hat, wird es nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gehen. Dort könnte dann ein Kompromiss gefunden werden, auf den sich beide Gremien einigen.

Hans-Joachim Vieweger, Hans-Joachim Vieweger, ARD Berlin, 10.02.2023 13:48 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 10. Februar 2023 um 12:00 Uhr.