Coronatest

Mitarbeiter mit Kundenkontakt Einheitliche Testpflicht - Fehlanzeige

Stand: 11.10.2021 17:13 Uhr

Die Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt bundesweit einheitlich regeln: Darüber haben die Gesundheitsminister beraten, aber laut Nachrichtenagentur dpa keine gemeinsame Linie gefunden.

Bund und Länder haben sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa nicht auf ein einheitliches Vorgehen für eine Corona-Testpflicht bei Mitarbeitern in Unternehmen mit Publikumsverkehr einigen können.

Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss in ihrer Schaltkonferenz lediglich, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei. "Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden", heißt es im einstimmig gefassten Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Ursprünglicher Entwurf sah 3G-Regel vor

Im ursprünglichen Entwurf hatte es noch geheißen: "Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externen Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll." Der von Baden-Württemberg vorgelegte Textentwurf war aber laut dpa kurz vor Beginn der Konferenz zurückgezogen worden.

Mit einem "grundsätzlich einheitlichen Vorgehen" im ganzen Bundesgebiet sollte eine Diskrepanz der Testvorschriften für die Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt möglichst vermieden werden, hieß es im Ursprungsentwurf. Dazu sollten alle Länder, die diesbezüglich noch keine Regelungen erlassen haben, diese zeitnah in ihren Corona-Verordnungen umsetzen.

Eine solche Aussage findet sich im Beschluss nicht wieder - dem Vernehmen nach betonten aber in der Konferenz einige Länder, entsprechende Pläne umsetzen zu wollen, andere betonten, bereits entsprechende Regelungen umgesetzt zu haben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 11. Oktober 2021 um 17:00 Uhr.