
Gesetzentwurf Mindestlohn von zwölf Euro ab Oktober
Die Erhöhung des Mindestlohns war ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD. Wie nun aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, soll er zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigen.
Ab dem 1. Oktober sollen rund 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld bekommen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum gesetzlichen Mindestlohn hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Demnach soll der Mindestlohn in Deutschland zum 1. Oktober einmalig von dann 10,45 Euro auf genau zwölf Euro steigen. In den kommenden Jahren soll dann wieder die sogenannte Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter sitzen, über dessen Höhe beraten.
Wahlkampfversprechen der SPD
Laut Bundesarbeitsministerium sind rund ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland Niedriglohnempfänger. Das heißt, sie bekommen einen Stundenlohn, der keine zwei Drittel des mittleren Stundenlohns beträgt. Nur in Polen, Bulgarien und den baltischen Staaten ist der Anteil der Niedriglohnempfänger größer. In Frankreich beträgt er dagegen nur 8,6 Prozent.
In Deutschland wird insbesondere für Verkäuferinnen und Verkäufer, Reinigungskräfte und Beschäftigte in der Gastronomie nur Niedriglohn gezahlt. Sie könnten nun profitieren. Die Einführung eines höheren Mindestlohns war ein Wahlkampfversprechen der SPD. Olaf Scholz hatte im Wahlkampf versprochen, dass er als Bundeskanzler umgehend ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen wolle.
Entlastungen für Kommunen
Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten von der Mindestlohnsteigerung profitieren. Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes rechnet das Bundesarbeitsministerium auch mit Einnahmesteigerungen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungen.
Laut Gesetzentwurf könnten rund 700 Millionen Euro zusätzlich ins System fließen, zum Beispiel in die Rentenkasse. Gleichzeitig rechnet das Ministerium mit Entlastungen in den Haushalten von Bund und Kommunen, weil weniger Niedriglohnempfänger auf Sozialleistungen angewiesen sein könnten.
Arbeitgeber prüfen Klage
Auf Arbeitgeber, die durch das Gesetz ihre Löhne anheben müssten, kämen laut Gesetzentwurf rund 1,63 Milliarden Euro höhere Kosten zu. Als Folge sei damit zu rechnen, dass die Preise für Güter und Dienstleistungen moderat steigen könnten.
Arbeitgebervertreter hatten bereits angekündigt eine Klage gegen das Gesetz zu prüfen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte Ende des vergangenen Jahres gesagt, er halte es für eine grobe Verletzung der Tarifautonomie.