Ein sogenannter Corona-Fahrplan mit 3G- und 2G-Regel steht auf einer Tafel an einer Bar in Dresden geschrieben.
Überblick

2G- und 3G-Regelungen In welchem Bundesland gilt was?

Stand: 17.11.2021 12:17 Uhr

Wegen steigender Corona-Zahlen schränken immer mehr Bundesländer das öffentliche Leben für Menschen ein, die weder geimpft noch genesen sind. Wo gilt die 2G-Regelung, wo 3G und was ist geplant? Ein Überblick.

Baden-Württemberg

Ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg werden ab Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Dann tritt das 2G-Prinzip in Kraft: Kinos, Restaurants, Theater, Galerien, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfeiern und viele andere Bereiche bleiben dann für Ungeimpfte tabu.

Bayern

Hier gilt weitgehend die 2G-Regelung. Davon betroffen ist nun auch die Innengastronomie sowie Hotels und Pensionen: Zugang haben dort nur Geimpfte und Genesene. Für Veranstaltungen und viele Kultur-, Sport- und Freizeitangebote gilt dies schon länger. Ausgenommen von der 2G-Zugangsbeschränkung sind Kinder unter zwölf Jahren. Außerdem fallen Gottesdienste laut Gesundheitsministerium nicht unter die 2G-Regel.

Im Gegensatz zu Gaststätten und Hotels bleibt es bei körpernahen Dienstleistungen bei 3G-Plus. Kunden können also neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis auch einen negativen PCR-Test vorlegen. An den meisten Hochschulen, in Bibliotheken und Archiven gilt 3G. Für den Zugang genügt Ungeimpften hier weiterhin ein negativer Schnelltest.

Berlin

In der Hauptstadt haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien. Gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen, Vergnügungsstätten, zu denen etwa Spielhallen zählen, sowie für geschlossene Räume in Freizeitparks oder Zoos. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test.

Eingeschränkt zugänglich sind auch Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, also sowohl im Kosmetikstudio als auch im Friseursalon. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, für die die 2G-Regel nicht gilt - wie medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker - ist das Maskentragen Pflicht. Ausgenommen von der 2G-Regel ist in Berlin auch der Tourismusbereich - sprich Hotels und Pensionen.

Die derzeit geltenden Regeln könnten angesichts hoher Fallzahlen allerdings bald verschärft werden: Nach Aussage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) bereitet der Berliner Senat dies bereits vor. 2G-Plus könne dann ein zusätzliches Instrument werden. Der Senat will aber die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag abwarten.

Brandenburg

In Brandenburg gilt flächendeckend 2G. Der Zugang zur Gastronomie ist nur noch möglich mit Impfung, Genesung, als Kind bis zum 12. Geburtstag und - als Ausnahme - für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, sofern sie einen negativen Test vorweisen. Für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Spielbanken, Spielhallen, Freizeitbäder, Saunen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge ist die 2G-Regel Pflicht. Bei unter 18-Jährigen reicht auch hier ein negativer Test. Museen fallen nicht unter die Regelung.

2G gilt außerdem für Erwachsene bei Kontaktsport wie etwa Fußball oder Volleyball in Sporthallen. Alle übrigen Sportarten in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern darf man jedoch ausüben, wenn man einen negativen Test vorlegt. Für Volksfeste gilt die 3G-Regelung, für Hotels und Pensionen gilt 2G. In Ferienwohnungen und Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Charterbooten ist die Übernachtung aber auch mit negativem Test möglich.

Bremen

In Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Anders sieht die Situation in der zum Bundesland gehörenden Stadt Bremerhaven aus, wo Warnstufe 1 gilt und damit auch die 3G-Regel.

Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie auch freiwillig anwenden. In vielen Bremer Clubs und Diskotheken gilt die 2G-Regel.

Hamburg

Ab Samstag dürfen Ungeimpfte in Hamburg unter anderem Restaurants, Bars und Clubs nicht mehr betreten. Der rot-grüne Senat strich für etliche Bereiche das 3G-Modell und machte stattdessen das 2G-Modell zur Pflicht.

Die Hansestadt hatte 2G als Optionsmodell bereits im August für sogenannte Publikumseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos oder Theater eingeführt. Später kamen der Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure hinzu. Ausgenommen von der Regelung sind Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken sowie Bildungsstätten und Einrichtungen der sozialen Teilhabe.

Hessen

Hier gilt teilweise 3G-Plus: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die 2G-Option, mit der sie nur Geimpfte und Getestete zulassen. Für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten 3G-Regeln.

Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Mecklenburg-Vorpommern

Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen erreichen, gilt die 2G-Regel. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.

In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel.

Niedersachsen

In vielen Bereichen gibt es bisher die 2G-Option - etwa für Restaurants, Kultur oder größere Veranstaltungen. Nun gilt zudem eine überarbeitete Corona-Verordnung, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen im Innenraum sowie in der Innengastronomie ab geringeren Warnstufen verpflichtend wird. Diese Stufen derzeit aber landesweit noch nicht erreicht.

Für die kommende Woche ist eine neue und strengere Corona-Verordnung angekündigt. Eine Sprecherin der Landesregierung stellte eine flächendeckende 2G-Regel in Aussicht.

Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) will in Nordrhein-Westfalen im Freizeitbereich ab der kommenden Woche flächendeckend die 2G-Regel einführen. Damit werden etwa zu Weihnachtsmärkten und Fußballveranstaltungen nur noch geimpfte und genesene Menschen zugelassen, wie Wüst ankündigte.

In "Situationen mit besonders hohem Infektionsrisiko" soll Wüst zufolge die 2G-Plus-Regel gelten. Dazu zählen den Angaben zufolge etwa Diskotheken, aber auch Karnevalsfeiern. Die Regel sieht für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testpflicht vor. Am Arbeitsplatz solle in Nordrhein-Westfalen künftig die 3G-Regel gelten. In Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie in NRW gilt grundsätzlich die 3G-Regel.

Rheinland-Pfalz

Das Bundesland setzt seit längerer Zeit auf die 2G-Plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung kündigte jedoch eine Änderung der Corona-Warnstufen an. Nach Angaben von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sollen sie "schärfer gefasst werden". Wie genau das aussehen wird, hänge aber von den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ab. Die Landesregierung wolle abwarten, ob die Länder zu einer bundesweiten Regelung kommen. Erst danach solle es die endgültige Fassung einer neuen Verordnung geben.

Saarland

Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Sportveranstaltungen. Angesichts der stark steigenden Corona-Zahlen hat Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) aber angekündigt, die Maßnahmen zu verschärfen. Im Innenbereich solle künftig die 2G-Regel gelten. Für den Außenbereich wollte Hans "die 3G-Regel ins Auge fassen".

Sachsen

Sachsen ist Vorreiter bei 2G. Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Wochenbeginn die Regel umfassend gegen die rasant steigenden Corona-Fallzahlen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, ein negativer Test reicht nicht.

Zudem will der Freistaat die 2G-Regel auch im Einzelhandel einführen. Diese verschärfte Maßnahme solle laut Sozialministerin Petra Köpping (SPD) ab der Überlastungsstufe gelten, die zum Ende der Woche erreicht werden könnte. Ausgenommen davon seien Supermärkte, Drogerien, Apotheken und andere Einrichtungen der Grundversorgung.

Mit Erreichen der Überlastungsstufe soll bei Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Menschen die 2G-Plus-Regel gelten. Damit müssen sich Geimpfte und Genesene zusätzlich testen lassen. Auch auf den Weihnachtsmärkten soll in den sogenannten Verweilbereichen, wo Essen und Trinken angeboten werden, 2G gelten.

Sachsen-Anhalt

In dem Land soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalter sollen selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen der "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite", das für Ende November geplant ist, gelten soll.

Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein verschärft die Schutzmaßnahmen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte einen Wechsel zum 2G-Modell in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten an. Dort sollen von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. Während bei Freizeitveranstaltungen künftig 2G gelten soll, greift bei beruflichen Veranstaltungen die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Die entsprechende neue Corona-Verordnung muss die Landesregierung aber erst noch fertigstellen.

2G gilt auch bei Dienstleistungen mit Körperkontakt, Ausnahme bleiben Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen, wie Günther sagte. Bei der beruflich bedingten Übernachtung gilt künftig die 3G-Regel, ungeimpfte Touristen dürfen nicht mehr im Hotel übernachten. Auch beim touristischen Reiseverkehr gilt künftig die 2G-Regel. Schüler müssen im Unterricht künftig wieder eine Maske aufsetzen.

Thüringen

In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G- oder 3G-plus-Modell einführen. 3G plus bedeutet: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen PCR-Test, ein Antigen-Schnelltest reicht nicht. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um.

Flächendeckend gilt 2G nun unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und bei Veranstaltungen. Ausnahmen sind für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte geplant. Ein ungeimpfter Kellner etwa, in dessen Restaurant eine 2G-Pflicht für Gäste besteht, kann alternativ auch einen negativen PCR-Test vorweisen.

Ebenfalls soll der Zutritt zu Friseursalons sowie Sportstätten für diejenigen nicht mehr möglich sein, die nur einen Negativ-Test vorweisen können. Ferner sollen - ebenso wie zum Beispiel in Bayern - Gottesdienste von der Regelverschärfung ausgenommen sein.

Marcel Heberlein, Marcel Heberlein, ARD Berlin, 17.11.2021 09:23 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 13. November 2021 um 09:05 Uhr.