Am Eingang eines Restaurants in Oldenburg hängt ein Schild, das zur Einhaltung der 2G-plus-Regel auffordert.
Überblick

Strengere Corona-Maßnahmen Wo gilt ab wann was?

Stand: 03.12.2021 20:19 Uhr

Mehrere Bundesländer beginnen damit, die verschärften Corona-Auflagen umzusetzen. Dabei gehen einige über die Beschlüsse von Bund und Ministerpräsidenten hinaus. Ein Überblick, welche Regeln wo und wann greifen.

Nach der Einigung von Bund und Ländern auf eine Verschärfung mehrerer Corona-Maßnahmen geht es in vielen Bundesländern ziemlich schnell. Einige starten bereits am Wochenende damit, die strengeren Auflagen umzusetzen. Die Beschlüsse sehen unter anderem eine Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel vor, deutlich härtere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, klar begrenzte Besucherzahlen bei Großveranstaltungen und ab einem bestimmten Inzidenzwert müssen einige Einrichtungen wieder schließen.

Vor allem in den Bundesländern mit einer sehr hohen Sieben-Tage-Inzidenz gelten viele dieser Maßnahmen bereits - zudem wollen mehrere Landesregierungen Einschränkungen durchsetzen, die noch über die Bund-Länder-Beschlüsse hinausgehen. Ein Überblick, wo bereits strengere Auflagen gelten oder bald auf die Einwohnerinnen und Einwohner zukommen.

Baden-Württemberg

Vor allem im Hinblick auf Großveranstaltungen geht Baden-Württemberg weiter, als in den von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen vorgesehen. Dort heißt es, dass an Veranstaltungen im Freien maximal 15.000 Menschen, in Innenräumen höchstens 5000 Gäste teilnehmen dürfen. Baden-Württemberg verbietet Großveranstaltungen vorerst komplett und setzt für weitere Veranstaltungen - darunter auch Fußballspiele - eine Obergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern.

Ab Samstag müssen Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg schließen. Das soll in allen Bundesländern der Fall sein, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 350 erreicht. Auch Weihnachtsmärkte bleiben in Baden-Württemberg vorerst geschlossen.

Für viele Bereichen hatte die Landesregierung schon vor rund zwei Wochen die 2G-Plus-Regelung angeordnet, darunter Bars. Nun wird sie für die Gastronomie vollständig verpflichtend, gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen wie Zoos oder Freizeitparks. Damit brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test. Der Verkauf oder Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen ist vorerst verboten.

Bayern

Viele der am Donnerstag beschlossenen Verschärfungen hat Bayern bereits umgesetzt: die 2G-Regelung in der Innengastronomie und in Hotels etwa. Ab Mittwoch gilt sie auch im Einzelhandel, auch in der Außengastronomie ist der Besuch künftig nur noch Geimpften oder Genesenen gestattet.

Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle sind im Freistaat schon seit Mitte November geschlossen. Weihnachts- oder Christkindlmärkte wurden abgesagt.

Bei großen Veranstaltungen des Profisports in den überregionalen Ligen sind keine Zuschauer zugelassen. Das betrifft bereits erste Partien in der ersten und zweiten Bundesliga am Wochenende.

In sogenannten Hotspots ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 müssen in Bayern sämtliche Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen abgesagt werden. Die Gastronomie muss schließen, ebenso Sport- und Kulturstätten oder Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, beispielsweise Kosmetikstudios. Hochschulunterricht soll dort nur noch in digitaler Form stattfinden.

Berlin

Auch in der Bundeshauptstadt gilt die 2G-Regelung bereits weitgehend. Unter dieser Voraussetzung dürfen auch Weihnachtsmärkte vorerst geöffnet bleiben.

Ebenso bleiben in Berlin Clubs und Diskotheken noch offen, obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz über 350 liegt - dem Wert, den Bund und Länder für die Schließung vereinbart hatten. Getanzt werden darf aber ab Mittwoch nicht mehr, lediglich Speisen oder Getränke dürfen verzehrt werden. Und noch ist die Option des Schließens nicht vom Tisch, allerdings müsste dafür laut Senatskanzlei das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

Im Hinblick auf Veranstaltungen fährt Berlin einen strengeren Kurs als auf der Ministerpräsidentenkonferenz festgelegt. Bei Großveranstaltungen im Freien sind maximal 5000 Menschen erlaubt, in Innenräumen sind es 2500.

Brandenburg

Brandenburg hat angekündigt, die von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen umzusetzen, ohne dass zusätzliche Verschärfungen geplant sind. Das Kabinett des Landes wird sich voraussichtlich am Dienstag mit der Umsetzung der Beschlüsse beschäftigen.

Viele Maßnahmen hatte Brandenburg bereits angeordnet: Weihnachtsmärkte sind zu, 2G gilt großflächig, in Clubs und Diskotheken wird von Geimpften oder Genesenen ein zusätzlicher Test verlangt. Da die Sieben-Tage-Inzidenz im gesamten Bundesland laut Robert Koch-Institut aber deutlich über 350 liegt, droht den Clubs auch hier die Schließung.

In sogenannten Hotspots oder Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 750 liegt, treten für Ungeimpfte nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kraft: Dann ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen zulässig.

Bremen

Die strengeren Corona-Maßnahmen sollen in Bremen ab Montag in Kraft treten. Weihnachtsmärkte bleiben unter Beachtung von Maskenpflicht, Abstandsregeln und begrenzten Besucherzahlen vorerst offen. Gleiches gilt für Clubs und Diskotheken, solange die Sieben-Tage-Inzidenz unter 350 liegt. Hier gilt allerdings die 2G-Plus-Regelung.

2G ist in vielen Bereichen in der Hansestadt schon Voraussetzung, auch in der Gastronomie. Eine Steigerung auf 2G-Plus lehnt Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte ab, auch wenn sich die derzeit geltende Corona-Warnstufe 2 erhöhen sollte.

Eine Umstellung kommt in Bremen auf jüngere Schulkinder zu. Bislang waren Grundschulkinder von der Maskenpflicht ausgenommen. Mit den strikteren Regeln müssen alle Schülerinnen und Schüler ab der ersten bis zur 13. Klasse Maske tragen.

Hamburg

In der Hansestadt sollen die Bund-Länder-Beschlüsse bereits ab Samstag in Kraft treten. Eine Ausnahme macht Hamburg beim Fußballspiel des FC St. Pauli gegen Schalke 04 und dem Handball-Bundesligaduell zwischen dem HSV Hamburg und dem THW Kiel am Sonntag. Hier kommen die Begrenzungen der Zuschauerzahlen noch nicht zum Tragen, sie sollen erst ab kommender Woche in Kraft treten.

Und noch eine Ausnahme gilt in Hamburg: Ab Samstag sind nur noch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren von der 2G-Regelung ausgenommen. Der Senat erwägt sogar, die Altersgrenze auf elf Jahre herabzusetzen und begründet das damit, dass Impfungen für Kinder ab zwölf Jahren bereits seit geraumer Zeit empfohlen werden.

Die 2G-Regelung wurde in Hamburg bereits am 29. November auf weite Bereiche des öffentlichen Lebens ausgeweitet. Ab Samstag folgen der Einzelhandel, in Clubs gilt 2G-Plus.

Hessen

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier sieht infolge der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern keinen größeren Handlungsbedarf in seinem Bundesland. Viele der verschärften Regeln würden schon angewandt. Lediglich die Kontaktbeschränkungen werden mit den neuen Maßnahmen verschärft.

Bei Veranstaltungen differenziert Hessen etwas intensiver als in den Bund-Länder-Beschlüssen gefordert. Finden diese in Innenräumen statt gilt ab Montag ab einer Teilnehmerzahl von elf Personen 2G, ab 101 Gästen 2G-Plus und bei 250 Personen oder mehr muss die Veranstaltung genehmigt werden. Im Freien gilt 2G ab 101 Gästen und ab 3000 Teilnehmern ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig.

Beim Fußball sieht Hessen vorerst von Geisterspielen ab. Fasst ein Stadion aber mehr als 3000 Gäste, darf maximal ein Viertel seiner Kapazität an Zuschauern genutzt werden.

Bouffier schloss jedoch nicht aus, dass weitere, strengere Maßnahmen folgen könnten. Dazu zählen die Schließung von Diskotheken, ein Verkaufsverbot von Alkohol in der Öffentlichkeit oder weitgreifendere Maßnahmen in Hotspots.

Mecklenburg-Vorpommern

Da die sogenannte Corona-Ampel in Mecklenburg-Vorpommern die Warnstufe rot erreicht hatte, sind die jüngsten Verschärfungen erst am Mittwoch in Kraft getreten. Die gehen teils über die von Bund und Ländern vorgesehenen Maßnahmen hinaus. Gilt in einem Landkreis sogar die Warnstufe "rot plus", treten noch striktere Beschränkungen wie umfangreiche Schließungen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Kraft. "Rot plus" gilt, wenn der Kreis sieben Tage lang als "rot" eingestuft worden ist.

Seit Mittwoch gilt in vielen Bereichen die 2G-Plus-Regelung. Dazu zählen Gastronomie, Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Fahrschulen und körpernahe Dienstleistungen. Von 2G-Plus ausgenommen sind lediglich Kinder unter sieben Jahren. Sieben- bis Elfjährige müssen sich testen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren, für sie reicht aber nur bis Jahresende ein negativer Test, um von einem zusätzlichen Nachweis einer Impfung oder überstandenen Infektion befreit zu sein.

An die auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Verschärfungen müssen in Mecklenburg-Vorpommern vor allem die Kontaktbeschränkungen angepasst werden. Sämtliche Bund-Länder-Vereinbarungen sollen ab Dienstag in dem Bundesland greifen.

Niedersachsen

In nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen sich seit Mittwoch auch geimpfte und genesene Menschen testen lassen. 2G-Plus gilt für Veranstaltungen in Innenbereichen bei Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Diskotheken, Gastronomie, Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen; außerdem auf Weihnachtsmärkten. Erlaubt sind zertifizierte Schnelltests.

Nun erwägt die Landesregierung, Menschen von der bei 2G-Plus vorgesehenen Testpflicht zu befreien, wenn sie eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 erhalten haben.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen will die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern ohne zusätzliche Änderungen umsetzen. Damit bleiben Großveranstaltungen genauso wie der Besuch im Fußball-Stadion erlaubt. Dabei gelten die vorgesehenen Beschränkungen der Besucherzahlen und die 2G-Regel. Unter 16-Jährige sind insgesamt von der 2G-Regelung ausgenommen.

Clubs und Diskotheken müssen in Nordrhein-Westfalen schließen, obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit noch unter 350 liegt.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gelten von Samstag an vor allem für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen. Die 2G-Plus-Regel wird dann ausgeweitet und gilt überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Menschen einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen. Ein aktueller Test unter Aufsicht kann vor Ort vorgenommen werden. Dieser gilt dann aber nur für diesen speziellen Anlass und nicht als allgemeiner Testnachweis.

Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, Kino, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die 2G-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten. Weihnachtsmärkte bleiben unter den Voraussetzungen 2G und Maskenpflicht vorerst erlaubt.

Ebenso wie Niedersachsen zieht auch die rheinland-pfälzische Landesregierung in Betracht, Personen nach einer erfolgten Booster-Impfung von der Testpflicht bei 2G-Plus zu befreien.

Saarland

Im Saarland waren erst am Donnerstag deutliche Verschärfungen in Kraft getreten. Für Ungeimpfte gilt nun: Der eigene Haushalt darf sich im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit einer weiteren Person treffen. Für Geimpfte, Genesene, Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren gilt diese Regelung nicht. In der Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Schwimmbädern, Thermen und Saunen, beim Sport im Innenraum und für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen gilt künftig die 2G-Plus-Regelung.

2G-Plus gilt auch für Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie etwa in Freizeitparks und im Amateursportbetrieb, ebenso in Tanzschulen, Fitnessstudios und der Außengastronomie. Im Einzelhandel soll die von Bund und Ländern beschlossene 2G-Regelung ab Montag gelten.

Clubs und Diskotheken müssen schließen.

Darüber hinaus wird wieder eine Maskenpflicht verbindlich festgeschrieben: Sie gilt draußen, wo 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können, und drinnen - etwa in der Gastronomie bei Verlassen des Platzes.

Sachsen

In dem Bundesland mit der derzeit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz gelten bereits seit rund anderthalb Wochen Corona-Regelungen, die über die Bund-Länder-Beschlüsse hinausgehen.

Angehörige eines Hausstands dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen sind Geimpfte, Genesene sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Neben der 2G-Regelung in Einzelhandel und Gastronomie gelten eingeschränkte Öffnungszeiten - für beide Branchen von 6 Uhr früh bis 20 Uhr abends. Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Clubs, Bars, aber auch Tanzschulen mussten schon mit Inkrafttreten der Verordnung vom 22. November schließen, auch Kurse an Volkshochschulen fallen vorübergehend aus. Großveranstaltungen dürfen nicht stattfinden, Weihnachtsmärkte ebenso wenig und öffentliche Versammlungen sind auf eine Teilnehmerzahl von maximal zehn Personen beschränkt.

In Regionen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 1000 werden nächtliche Ausgangssperren verhängt.

Sachsen-Anhalt

In dem Bundesland sind keine zusätzlichen Verschärfungen geplant, die über die Beschlüsse von Bund und Ministerpräsidenten hinausgehen. Sie sollen ab Montag in Kraft treten.

Unter anderem soll auf Basis der Vereinbarungen bis zu den Weihnachtsferien im Schulunterricht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingeführt werden. Die neue Regel soll in allen Klassenstufen gelten, also auch in Grundschulen.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist das Bundesland mit der niedrigsten Sieben-Tage-Inzidenz. Dennoch werden auch hier die Regeln verschärft. Ab Samstag soll die beschlossene 2G-Regel im Einzelhandel greifen. In Clubs sowie in Beherbergungsstätten ist 2G-Plus geplant. Das soll jedoch erst ab dem 15. Dezember in Kraft treten.

Auf Ungeimpfte kommen mit den neuen Maßnahmen vor allem strengere Kontaktbeschränkungen zu. Bislang konnten sich im Norden laut Corona-Landesverordnung bis zu zehn Ungeimpfte treffen.

Und auch Fans der Profivereine im Sport betreffen die strikteren Auflagen. So sind beim Zweitligisten Holstein Kiel künftig nur noch vor 7500 Zuschauer zugelassen, beim THW Kiel sind es 5000 und bei Flensburg-Handewitt 3000.

Thüringen

Thüringen ist eines der am stärksten von der aktuellen Infektionswelle betroffenen Bundesländer. Flächendeckend gilt bereits 2G - unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und bei Veranstaltungen. Auch im Einzelhandel ist 2G schon Pflicht. In der Gastronomie gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde. Hotels müssen wieder die Kontaktdaten der Gäste erfassen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen sind maximal 500 Gäste zugelassen. Ab einer Personenzahl von mehr als 50 gilt 2G-Plus. Im Freien dürfen höchstens 1000 Menschen an einer Veranstaltung teilnehmen. Findet die Veranstaltung im privaten Raum statt, gilt ab 15 Personen die 2G-Regelung. Maximal dürfen so 50 Leute zusammenkommen. Unter freiem Himmel sind es maximal 100 Gäste, wobei ab einer Teilnehmerzahl von 20 die 2G-Regel greift.

Weihnachtsmärkte dürfen nicht öffnen. Auch Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen, ebenso wie etwa Schwimmbäder, Saunen und Innenräume von Freizeitparks. Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre für Ungeimpfte.

Claudia Wohlsperger, NDR, 04.12.2021 09:25 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 02. Dezember 2021 tagesschau24 um 18:00 Uhr und die tagesschau um 20:00 Uhr.