Das Wort "Freiwillig" steht neben dem Maskensymbol am Eingang zur Kleinmarkthalle in der Frankfurter Innenstadt und fordert die Kunden so zum freiwilligen Tragen eines Mund-Nasenschutzes auf.

Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz Ein paar Ausnahmen weniger

Stand: 23.08.2022 17:44 Uhr

Laut einem Bericht macht der Bund den Ländern Zugeständnisse im Streit um Ausnahmen bei der Maskenpflicht. Sie sollen mehr selbst entscheiden können. Am Mittwoch will das Kabinett die überarbeitete Vorlage beschließen.

Einem Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zufolge hat die Bundesregierung den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz überarbeitet - und geht dabei im Streit um Ausnahmen von der Maskenpflicht einen Schritt auf die Länder zu.

Im bisherigen Entwurf, den das Gesundheits- und das Justizministerium zusammen vorgelegt hatten, ist eine bundesweite Maskenpflicht ab Oktober für den Fern- und Flugverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Die Länder können zusätzlich Maskenpflichten für den Nahverkehr, öffentliche Innenräume, Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen vorschreiben. Wiederum bundeseinheitlich sah der Entwurf aber Ausnahmen von der Maskenpflicht vor, nämlich für frisch Geimpfte, kürzlich Genesene und aktuell Getestete. Diese Ausnahmen waren ein großer Kritikpunkt vieler Länder, weil sie sie für nicht umsetzbar halten.

In dem überarbeiteten Entwurf plant der Bund nun laut RND weniger Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen und will den Ländern mehr Spielraum lassen. Sie sollen demnach selbst entscheiden können, ob sie für frisch Geimpfte und kürzlich Genesene Ausnahmen von der Maskenpflicht erlauben oder nicht.

Wohl weiter Ausnahme für Getestete

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte die Kritik der Länder noch einmal bekräftigt: "Wenn die Bundesregierung stur an ihrem Entwurf festhält, kann sich der Kanzler künftig seine Äußerungen über ein angeblich 'gemeinsames Projekt' sparen", sagte der CSU-Politiker.

Die Ausnahmen von der Maskenpflicht waren der erste große Kritikpunkt vieler Länder am ursprünglichen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes. "Die Vorgabe, dass es im Falle einer Maskenpflicht in Innenräumen zwingend Ausnahmen für getestete, 'frisch' geimpfte und genesene Personen geben muss, ist im Vollzug nicht umsetzbar", sagte Holetschek. "Deshalb muss auf sie verzichtet werden."

Trotz der Zugeständnisse des Bundes soll eine Gruppe dem RND-Bericht zufolge weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen sein: frisch Getestete.

Ebenfalls keine Änderungen plane der Bund beim zweiten großen Kritikpunkt der Länder: den Kriterien, ab wann sie härtere Corona-Schutzmaßnahmen erlassen können. Holetschek hatte hier klare Vorgaben der Bundesregierung gefordert, weil sonst jedes Land die Vorschriften unterschiedlich auslegen könne - ein Flickenteppich drohe. Laut RND gibt es aber weiterhin keine konkreten Parameter, ab wann bestimmte Schutzkonzepte in Kraft treten sollen.

Kabinett will Mittwoch beschließen

Die Ministerinnen und Minister im Bundeskabinett wollen voraussichtlich am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe verabschieden, die von Gesundheits- und Justizministerium erarbeitet wurde. Auf dieser Grundlage sollen dann die Regierungsfraktionen einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz schreiben und verabschieden. Punkte, bei denen sich Bund und Länder noch uneinig sind, könnten in dieser Phase ausgeräumt werden, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das derzeitige Infektionsschutzgesetz läuft Ende September aus.

Jan Zimmermann, Jan Zimmermann, ARD Berlin, 23.08.2022 18:14 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 23. August 2022 um 20:00 Uhr.