Maas-Gesetz gegen Hate Speech Gegenwind von allen Seiten

Stand: 19.05.2017 00:40 Uhr

Der Bundestag befasst sich erstmals mit dem Gesetzentwurf gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken. Justizminister Maas hofft, dass das Gesetz schnell in Kraft tritt. Doch sogar Abgeordnete der Großen Koalition sehen Nachbesserungsbedarf.

Heiko Maas gibt sich kämpferisch. "Wir wollen nicht akzeptieren, dass viel zu viele Menschen in Deutschland den Eindruck haben, das Internet ist ein rechtsfreier Raum", sagt der Justizminister auf einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion am Donnerstag.

Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt. Schließlich befasst der Bundestag sich heute das erste Mal mit einem Gesetz aus Maas' Ministerium, das Hasskommentaren in sozialen Netzwerken den Kampf ansagt. Das Problem: Gegen die Lösungsvorschläge aus dem Justizministerium gibt es starke Vorbehalte. Auch in den eigenen Reihen.

Dass es ein Problem mit Hasskommentaren gibt, ist unbestritten. Laut einer Studie von jugendschutz.net entfernen die Betreiber sozialer Netzwerke Hate Speech sehr unterschiedlich. Während die Video-Plattform YouTube 90 Prozent aller Hasskommentare löscht, sind es bei Facebook nur 39 Prozent. Und bei Twitter nur ein Prozent. Trotz langer Verhandlungen mit den Betreibern habe sich daran nichts geändert, so Maas nachdem sein Gesetzesentwurf Anfang April das Kabinett passierte. Deshalb müsse nun eine rechtliche Regelung her.

Heftige Kritik

Großer Beliebtheit erfreut sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aber trotzdem nicht. Die Liste der Gegner ist lang. Eine Deklaration gegen das Gesetz warnte im April vor "katastrophalen Auswirkungen". Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband, Reporter ohne Grenzen, der Chaos Computer Club sowie zahlreiche Rechtswissenschaftler und Branchenverbände wie Bitkom.

Die Kritiker beklagen, das Gesetzt stelle die "Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage". Sie fordern stattdessen eine politische Gesamtstrategie gegen Hasskommentare und absichtliche Falschmeldungen in sozialen Netzwerken.

Justizminister Heiko Maas

Heiko Maas' Vorhaben mit dem wenig eingängigen Namen "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" hat viele Gegner.

Kurze Löschfristen, neue Auskunftsrechte

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf soll Netzwerkbetreiber wie Facebook oder Twitter dazu verpflichten, Hasskommentare mit einem "offensichtlich rechtswidrigem Inhalt" innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Für jeden anderen rechtswidrigen Inhalt sieht der Entwurf eine Frist von sieben Tagen vor. Auch müssen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Betroffene und Behörden mit ihren Beschwerden wenden können. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Und: Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz sollen künftig von den Unternehmen Informationen über den Absender erhalten können. Dies werde in der Praxis nur auf richterliche Anordnung hin der Fall sein, versichert das Justizministerium. Explizit steht dieser Gerichtsvorbehalt jedoch nicht im Gesetzentwurf, wenngleich im Begleittext auf ihn verwiesen wird.

Rechtliche Bedenken

Diese Vorgaben verstießen jedoch gegen das Grundgesetz und seien darüber hinaus nicht mit dem Europarecht zu vereinbaren, heißt es bei Bitkom. Am Mittwoch stellte der Branchenverband zwei Rechtsgutachten vor, die scharf mit dem Maas-Entwurf ins Gericht gehen. Die kurzen Löschfristen beeinträchtigten die Meinungsfreiheit, schreiben etwa die Rechtsprofessoren Karl-Hein Ladeur und Tobias Gostomzyk. Das Risiko eines Bußgeldes führe zudem dazu, dass die "Entscheidungs- und Abwägungsregeln, die die Meinungsfreiheit schützen sollen, ignoriert werden müssten". Auch kritisieren die Juristen, dass der Begriff "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" zu ungenau sei.

Zu wenig, zu spät, findet auch Renate Künast. "Da Minister Maas es verpasst hat, alle berechtigten Interessen und Rechte zu koordinieren, gibt es jetzt von verschiedensten Seiten massive Kritik", so die Vorsitzende des Rechtsausschusses zu tagesschau.de. Es gäbe dringenden Änderungsbedarf des Regierungsentwurfs, unter anderem zum Anwendungsbereich, zu den Fristen und der Frage, was mit Inhalten passiert, die zu Unrecht gelöscht wurden, so die Grünen-Politikerin.

Vorbehalte in der Union

Doch der Gegenwind pfeift Maas nicht nur aus der Opposition in Gesicht. Auch in der Großen Koalition sind die Fachpolitiker nicht restlos begeistert vom Entwurf des Ministers. "Das NetzDG muss substanziell verbessert werden, um gesamtgesellschaftliche Anerkennung zu finden", sagt Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag.

Die CDU-Politikerin beklagt zudem, dass zahlreiche Vorschläge ihrer Fraktion nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen seien - und dass die Beratungen erst so spät in der Legislaturperiode beginnen. "Damit bleibt kaum Zeit für die parlamentarische Beratung", so Schön. Insbesondere stört sie, dass der Gesetzesentwurf die Frage nur "ungenügend" beantwortet, nach welchen Kriterien Inhalte gelöscht werden müssen. Auch bestünde die Gefahr, dass Anbieter künftig zu viele Kommentare oder Posts löschen, um mögliche Bußgelder zu umgehen.

"Die Union möchte, dass den Menschen, die Opfer von Hass und Hetze oder Diffamierung und Verleumdung im Netz geworden sind, zu ihrem Recht verholfen wird. Dafür und nur dafür müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Zensur lehnen wir ab", so Schön.

"Rote Linie" für die SPD

Doch nicht nur aus der Union kommen kritische Stimmen. Auch in Maas‘ eigener Partei halten die Fachpolitiker das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht für zustimmungsfähig. "Wenn der Richtervorbehalt nicht explizit im Gesetzestext verankert wird, ist für mich eine rote Linie überschritten", sagt etwa Lars Klingbeil, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Digitale Agenda, mit Blick auf das geplante Auskunftsrecht für Opfer von Hasspostings über deren Absender zu tagesschau.de.

Klingbeil will zudem, dass die hohen Bußgelder nicht für einzelne Posts verhängt werden, sondern wenn soziale Netzwerke sich weigern, ein funktionierendes Beschwerdemanagement aufzubauen.

Beckedahl fordert neuen Ansatz

Damit ist denkbar, dass das NetzDG noch spürbar verändert wird, bevor der Bundestag es verabschiedet - sofern dafür die Zeit ausreicht. Regulär tagt das Parlament Ende Juni das letzte Mal vor der Wahl im September. Sollte bis dahin keine Einigung in den strittigen Fragen erzielt sein, könnte das ganze Gesetzvorhaben noch scheitern. "Mein Anliegen ist, ein vernünftiges Gesetz zu verabschieden. Deshalb lassen wir uns nicht unter Zeitdruck setzen", so SPD-Mann Klingbeil.

Für Markus Beckedahl, Gründer des Blogs "netzpolitik.org", wäre das nicht die schlechteste Lösung. Er kritisiert das NetzDG insgesamt als fehlgeleitet. "Zu strenge Löschregeln gefährden die Meinungsfreiheit", so Beckedahl im Gespräch mit tagesschau.de. "Wer Hass im Netz verbreiten will, wird schnell herausfinden, wie die Löschregeln zu umgehen sind." Ein besserer Weg sei es, Absender solcher Posts die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns schnell spüren zu lassen. "Gerichtsverfahren sind sinnvoller als löschen. Dafür brauchen wir jedoch eine bessere Durchsetzung des geltenden Rechts - also mehr Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften", erklärt er.

Minister Maas will diese Einwände jedoch nicht gelten lassen. Sein Entwurf schränke die Meinungsfreiheit nicht ein, sagt er auf der Fraktionsveranstaltung. Schließlich gehe es bei den Löschvorschriften um Kommentare, die bereits jetzt gegen geltendes Recht verstießen. Mit seinem Gesetzentwurf solle nun sichergestellt werden, dass der Löschpflicht auch nachgekommen werde. "Ein Rechtsstaat lebt auch davon, dass sich diejenigen, die seinem Recht unterworfen sind, sich an dieses Recht halten", so der Minister.