Sarg

Beschluss des Bundestags Sterbedaten werden künftig systematischer erfasst

Stand: 16.06.2023 07:40 Uhr

Der Bundestag hat beschlossen, dass Sterbedaten künftig schneller an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Überdurchschnittliche Sterblichkeiten etwa in Pandemien sollen damit besser erfasst und untersucht werden.

Todesfälle in Deutschland werden künftig zentral erfasst und regelmäßig überwacht. Das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend beschlossen.

Nach der nun verabschiedeten Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes müssen Sterbefälle von den Behörden binnen drei Tagen an das Statistische Bundesamt gemeldet werden. Die Erfassung solle "systematisch und dauerhaft" erfolgen, heißt es in dem verabschiedeten Gesetzentwurf weiter.

Das neue Monitoring soll Sterbefälle in Zusammenhang "mit Hitzewellen, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen erfassen und auffällige Verläufe aufzeigen".

Eingang des Robert Koch-Instituts

Daten sollen bei überdurchschnittlicher Sterblichkeit an das Robert Koch-Institut weitergeleitet werden.

Daten an das RKI weiterleiten

Gleichzeitig wird das Statistische Bundesamt dadurch verpflichtet, bei einer überdurchschnittlichen Sterblichkeit die Daten zu jedem einzelnen Todesfall für "epidemiologische Analysen" an das Robert Koch-Institut weiterzuleiten. Das Bundesamt solle auch eine "umfassende Information für breite Nutzerkreise sicherstellen".

Die bisherigen Regelungen waren kompliziert: So sah etwa das Infektionsschutzgesetz für den Pandemiefall vor, dass die Standesämter die Sterbefalldaten an die Gesundheitsbehörden liefern und diese von dort an das Robert Koch-Institut weitergegeben werden. Diese Regelung entfällt nun.