Polizeibeamte stehen neben Klimaaktivisten, die sich in München auf die Fahrbahn geklebt haben.

Umgang mit Klimaaktivisten Warum Bayerns Präventivhaft strittig ist

Stand: 17.11.2022 17:28 Uhr

In München sitzen mehrere Klimaaktivisten in sogenannter Präventivhaft - ohne Strafprozess. Dieser Gewahrsam kann in Bayern bis zu zwei Monate dauern. Ist das verhältnismäßig?

Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion 

Kritik gab es schon 2017, als die Präventivhaft im bayerischen Polizeiaufgabengesetz stark ausgeweitet wurde. Bis zu drei Monate Präventivhaft für Gefährder waren ursprünglich vorgesehen. Mit der Option, immer wieder zu verlängern.

Theoretisch hätte der bayerische Staat damit die Möglichkeit gehabt, jemanden ohne Strafverfahren unbegrenzt in Haft zu nehmen. Nach heftigen Protesten und Demonstrationen in München wurde diese Regelung gekippt. Aber noch immer ist die Präventivhaft in Bayern besonders streng geregelt.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern

Präventivhaft oder Unterbindungsgewahrsam gibt es in den Polizeigesetzen aller Bundesländer. Unterschiedlich geregelt ist vor allem die Dauer der Haft. Meist bewegt sich der zeitliche Rahmen zwischen vier und 14 Tagen. In Berlin sind es nur maximal 48 Stunden. Bayern sticht da deutlich heraus: 30 Tage Präventivhaft sind möglich, die auch nochmal um einen Monat verlängert werden können.

Haft ohne Strafprozess?

Gegen die lange Präventivhaft gab es schon immer rechtsstaatliche Bedenken. Denn Freiheitsentzug durch Haft ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Im Rechtsstaat ist die Haft deshalb eigentlich nur als Strafe vorgesehen, die ein Strafgericht und nicht die Polizei verhängt. Wenn die persönliche Schuld eines Angeklagten in einem öffentlichen Strafprozess festgestellt wird, kann es Freiheitsstrafen geben.

Diese Gefängnisstrafe ist aber etwas anderes als die Präventivhaft. Die Strafen, die der Staat vorsieht, sind eigentlich die Antwort auf einen Rechtsbruch. Mit der Präventivhaft, also dem vorbeugenden Gewahrsam, will der Staat hingegen Rechtsbrüche im Voraus verhindern und drohende Gefahren abwehren. Das bedeutet: Wenn die Polizei jemanden in Präventivhaft nimmt, dann nicht um zu bestrafen, sondern um Straftaten zu verhindern. Das präventive Einsperren heißt in den meisten Polizeigesetzen der Bundesländer deshalb auch Gewahrsam und nicht Haft.

Ein Gericht muss den Gewahrsam bestätigen

Aber es gibt für den Polizeigewahrsam bestimmte Hürden. Nicht bei jeder Gefahr ist es möglich, Menschen zu inhaftieren. Es muss um eine "erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit" gehen, um die Abwehr "einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut" oder darum, eine "Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" oder eine Straftat zu verhindern.

In der bayerischen Debatte um die Präventivhaft hatten Politiker der CSU immer wieder betont, dass der polizeiliche Gewahrsam vor allem dafür da sei, terroristische Gefährder in den Griff zu bekommen. Neben der Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut sehen die Polizeigesetze noch eine weitere Voraussetzung vor: Jede Präventivhaft muss von einer Richterin oder einem Richter unverzüglich bestätigt werden.

Ist die Präventivhaft unverhältnismäßig?

Anders als ein Strafverfahren findet die gerichtliche Überprüfung der Präventivhaft allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Darauf hat der Erlanger Jura-Professor Markus Krajewski gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" hingewiesen. Er klagt gegen die bayerische Präventivhaft vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Gegen die Präventivhaft an sich sei nichts einzuwenden, so der Jurist. Beispielsweise, wenn die Polizei Zeit brauche, um Frau und Kinder eines gewalttätigen Mannes in Sicherheit zu bringen, der gegen Kontaktverbote verstoße und seine Familie gefährde. Die Haftdauer von maximal zwei Monaten sei aber "extrem", auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern.

Gegen die Präventivhaft wird geklagt

Dass die polizeiliche Präventivhaft gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten unverhältnismäßig ist, meint auch der Justizjournalist Ronen Steinke. Er vergleicht den Polizeigewahrsam mit der klassischen Strafhaft. Bei einem Strafverfahren gegen die Münchner Straßenblockierer wäre es zweifelhaft, ob sie überhaupt eine strafbare Nötigung begangen haben. Und selbst wenn, würde kein Gericht sofort eine Haftstrafe aussprechen, denn die wäre unverhältnismäßig. Unverhältnismäßig sei jetzt auch die 30-tägige "Langzeit-Präventivhaft" der Münchner Polizei gegen die Klimaaktivistinnen und -aktivisten.

Gegen die lange Präventivhaft in Bayern haben Grüne, SPD und Jusos vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geklagt. Und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt ebenfalls eine Normenkontrollklage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz. Sie wurde in der vergangenen Legislaturperiode von FDP, Grünen und Linken eingereicht.

Präventivhaft für Fußball-Hooligans und Castor-Transport-Protestierer wurde in der Vergangenheit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Bundesverfassungsgericht zwar bestätigt. Bei diesen Entscheidungen ging es aber meist um Fälle einer kurzen Präventivhaft von wenigen Stunden oder Tagen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 08. November 2022 um 16:00 Uhr.