Die Bundespolizei kontrolliert den Einreiseverkehr am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke zwischen Frankfurt (Oder) und Slubice (Archivbild).

Kabinett billigt Reform Bundespolizei bekommt mehr Rechte

Stand: 20.12.2023 14:29 Uhr

Das Kabinett hat die lange umstrittene Reform des Bundespolizeigesetzes gebilligt. Danach sollen die Beamten neuen Zugriff auf Telefondaten zur Überwachung bekommen und mehr Befugnisse für den Einsatz von Drohnen.

Die Ampelregierung will die Bundespolizei durch eine Reform des Bundespolizeigesetztes "gezielt stärken". Die Koalition verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf. Es geht vor allem um mehr Kompetenzen im Kampf gegen Schleuser. So erhalten die Beamten unter anderem neue Rechte zur Telefonüberwachung und auch für den Einsatz von Drohnen und anderen unbemannten Fahrzeugsystemen, wenn von diesen eine Gefahr ausgeht. In bestimmten Fällen gilt dies auch für die Erhebung von Verkehrsdaten. Für die Identifizierung und Ortung von Handys solle ein richterlicher Beschluss erforderlich sein.

Bundeskabinett billigt Reform des Bundespolizeigesetzes

Claudia Kornmeier, ARD Berlin, tagesschau, 20.12.2023 14:00 Uhr

Sicherheitsüberprüfung von Bewerbern

Außerdem sollen alle Bewerber und Beschäftigte der Behörde sicherheitsüberprüft werden können. Dadurch soll verhindert werden, "dass extremistische Personen versuchen, für die Bundespolizei tätig zu werden". Bisher war eine Sicherheitsüberprüfung nur in bestimmten Fällen möglich. Weitere Ziele sind die Anpassung an die technische Entwicklung sowie an aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen und Gefahrenlagen.

Kontrollierte bekommen Bescheinigung

Auch für mehr Bürgernähe und Transparenz will die Regierung sorgen - mit einer Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und -polizisten. Kontrollierte sollen künftig das Recht haben, eine Bescheinigung über die Durchsuchung ausgestellt zu bekommen. In dieser soll der Grund für die Maßnahme festgehalten sein. Neu geregelt wird außerdem die Datenerhebung sowie der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Reform als "eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes". Diese bringe das Bundespolizeigesetz auf die Höhe der Zeit. "Wir schaffen die besten Voraussetzungen, um den aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen."

Kritik von der Union

Scharf kritisiert wurde das geplante Gesetz hingegen von der Union: "Die Pläne der Ampel für eine Reform des Bundespolizeigesetzes sind unzeitgemäß und stellen die eigenen Polizeibeamten unter Generalverdacht", erklärte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Die Bundespolizei brauche moderne Befugnisse und Zuständigkeiten, mit denen sie auch im 21. Jahrhundert erfolgreiche Polizeiarbeit leisten könne.

Bei den technischen Kompetenzen bleibe die Ampelkoalition weit hinter dem Notwendigen zurück, kritisierte Throm. Die Befugnisse zur Bekämpfung der Kriminalität Online und Offline würden den Anforderungen moderner Polizeiarbeit bei Weitem nicht gerecht.

Union: "Entwurf strotzt vor Misstrauen"

"Im Gegenzug strotzt der Gesetzentwurf geradezu vor Misstrauen gegenüber unserer Polizei", sagte Throm. Es sei kein Geheimnis, dass für FDP und Grüne Datenschutz vor Opferschutz gehe. "Diese Gängelung unserer Sicherheitsbehörden erreicht unter der Ampel ein noch nie gekanntes Niveau."  Nichts anderes sei die neue Erfordernis, bei Personendurchsuchungen Quittungen für die Kontrollierten auszustellen. Der CDU-Politiker betonte: "Die Gewährleistung der inneren Sicherheit hat für die Ampelregierung offensichtlich keine Priorität."

Lob von der Migrationsbeauftragten

Lob kommt von der Migrations- und Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD): Sie begrüßte das Verbot rassistischer Diskriminierung im geplanten Gesetz. Dem Gesetzentwurf zufolge ist die Auswahl der zu kontrollierenden Personen ohne sachlichen Grund allein aufgrund ihres Aussehens, des Geschlechts oder der Herkunft nach dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz "unzulässig". Alabali-Radovan erklärte, es sei gut, "dass das im Grundgesetz" verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung in das neue Bundespolizeigesetz aufgenommen wurde".

Das geltende Gesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und wurde bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.