
Bundesverfassungsgericht Sparkassen-Formulare bleiben männlich
Stand: 01.07.2020 15:08 Uhr
Eine Sparkassen-Kundin klagte durch alle Instanzen, weil sie in einem Formular nicht "Kunde" genannt werden wollte. Nun wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde ab - aus formalen Gründen.
Von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion
Sie hat vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg: Die über 80 Jahre alte kämpferische Saarländerin, die von ihrer Sparkasse nicht als "Kunde", sondern als "Kundin" bezeichnet werden wollte.
2018 hatte Marlies Krämer in der Sache vor dem Bundesgerichtshof verloren, dem obersten regulären Zivilgericht. Deswegen zog sie noch vor das Bundesverfassungsgericht. Sie argumentierte mit dem Grundgesetz und machte unter anderem geltend, dass nach der Verfassung der Gesetzgeber für eine geschlechtergerechte Sprache sorgen müsse.
Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen abgewiesen
Eine Kammer von drei männlichen Richtern wies jetzt ihre Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen ab: Sie hätte mehr begründen müssen, warum sie als Einzelperson einen Anspruch auf die weibliche Form habe. Es fehlten Angaben, warum das generische Maskulinum, also die männliche Form als Oberbegriff, nicht in Ordnung sei, wenn doch sogar unser Grundgesetz durchgängig diese Sprache benutzt.
Damit hat Marlies Krämer alle Klagemöglichkeiten in Deutschland ausgeschöpft. Denkanstöße hat sie auf jeden Fall geliefert, denn ihre Gerichtsverfahren wurden bundesweit viel diskutiert.
Verfassungsbeschwerde von Sparkassen-Kundin abgewiesen
Gigi Deppe, SWR
01.07.2020 14:10 Uhr
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