Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesverfassungsgericht" steht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Bundesverfassungsgericht Eilantrag gegen Heizungsgesetz erfolgreich

Stand: 06.07.2023 01:27 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und die für Freitag geplante abschließende Beratung des Heizungsgesetzes vorerst gestoppt. Damit kann es vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden.

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz kann nicht wie geplant in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Die zweite und dritte Lesung dürften nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Das Gericht gab damit dem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann statt. Dieser hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit bleibe. Seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden, argumentierte er. Die einstweilige Anordnung sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Was wurde genau entschieden?, Frank Bräutigam, SWR, zum Eilantrag gegen die Abstimmung zum Heizungsgesetz

tagesthemen, 05.07.2023 22:15 Uhr

Die Richterinnen und Richter des zweiten Senats wogen in ihrer Eilentscheidung ab zwischen dem Recht der Parlamentsmehrheit, ihre Verfahren zu bestimmen, und dem Recht des Abgeordneten, an der Willensbildung beteiligt zu sein. In der Eile könnten sie diese Fragen nicht gewissenhaft prüfen, erklärten sie. Aber wichtig sei, dass sich Abgeordnete sich nicht nur informieren, sondern die Informationen auch verarbeiten könnten. Deswegen, unter den besonderen Umständen des Einzelfalls, gehe hier das Interesse des klagenden CDU-Bundestagsabgeordneten erst einmal vor.

Sondersitzung im Juli möglich

Die Ampel-Koalition wollte das Gesetz bis zur Sommerpause verabschieden, die am Ende der Woche beginnt. Der Gesetzentwurf hätte daher am Freitag im Bundestag beschlossen werden sollen. Er sieht im Grundsatz vor, dass ab dem kommenden Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden müssen.

Dem Gericht zufolge könnte das Gebäudeenergiegesetz immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es müsse nur im Juli noch eine Sondersitzung abgehalten werden. Allerdings waren sich nicht alle Richterinnen und Richter einig - zwei von sieben waren dagegen, die Lesungen zu verschieben.

Wie reagiert Berlin?, Iris Sayram, ARD Berlin, zu Bundesverfassungsgericht stoppt Abstimmung über Gebäudeenergiegesetz

tagesthemen, 05.07.2023 22:15 Uhr

Wochenlanger Streit

Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.

Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion

Gigi Deppe, SWR, tagesschau, 06.07.2023 00:16 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 05. Juli 2023 um 22:15 Uhr.