Das Bundesratsgebäude ist hinter einer Fußgängerbrücke zu sehen.

Beschlüsse im Bundesrat §219a, BAföG, NATO - was entschieden wurde

Stand: 08.07.2022 14:20 Uhr

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Außerdem wird der BAföG-Höchstsatz erhöht.

Der Bundesrat hat über einige Gesetze abgestimmt. Wichtige Beschlüsse im Überblick:

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Ende Juni hatte der Bundestag bereits die Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Nun hat auch der Bundesrat der Streichung zugestimmt. Somit können Ärztinnen und Ärzte künftig ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Bisherige Urteile werden aufgehoben.

Paragraf 219a hatte bislang geregelt, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf. Dadurch konnten Ärztinnen und Ärzte im Internet aber auch nicht sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung zu riskieren.

Damit auch künftig irreführende und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, wurde auch das sogenannte Heilmittelwerbegesetz geändert. Das Gesetz regelte bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten. Nun werden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug aufgenommen.

BAföG-Höchstsatz wird erhöht

Schüler, Auszubildende und Studierende können ab dem kommenden Wintersemester mehr BAföG erhalten. Der Bundesrat billigte das entsprechende Gesetz. Der Förderhöchstsatz steigt damit von derzeit 861 Euro auf 931 Euro, insbesondere durch einen Anstieg des Wohnzuschlags.

Außerdem soll die staatliche Ausbildungshilfe mehr jungen Menschen durch eine Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent zur Verfügung stehen. Mit der Reform wird auch die Altersgrenze zur Förderung einer Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Zuletzt hatten 89 Prozent der Studierenden in Deutschland keinen Anspruch auf die staatliche Ausbildungshilfe.

Gesetzesänderungen wegen der Gaskrise

Der Bundesrat hat außerdem wichtige gesetzliche Änderungen in der Gaskrise gebilligt - nämlich beim sogenannten Energiesicherungsgesetz, kurz Ensig. Zum einen sollen dadurch statt Gas mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung genutzt werden. Zum anderen werden Hilfen des Bundes für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper erleichtert. Das Gesetz ermöglicht es dem Bund außerdem, schnell auf eine weitere Verknappung der Gas-Lieferungen und noch höhere Preise zu reagieren.

Auch die Preisanstiege für Energie schlagen sich in dem Gesetz nieder: Es sieht nun als Option ein Umlagesystem vor, damit Preissprünge beim Gas für Energieversorger gleichmäßiger an Kunden weitergeben werden können - als Ersatz für bisher mögliche Regeln. Außerdem kann die Bundesregierung Maßnahmen zum Energiesparen verordnen.

Schnellerer Ausbau von Ökostromanlagen

Der Bundesrat hat zudem ein umfangreiches Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne gebilligt. Ländervertreter begrüßten dieses und forderten zugleich an der ein oder anderen Stelle Nachbesserungen. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll demnach bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent. Um das Ziel zu erreichen, sollen zwei Prozent der gesamten Bundesfläche an Land für Windräder ausgewiesen werden - das ist mehr als eine Verdoppelung. Die Länder sollen nun gesetzlich verpflichtet werden, mehr Flächen bereitzustellen. Zuvor hatte bereits der Bundestag zugestimmt.

Niedrigere Zinssätze bei Steuernachzahlungen

Der Bundestag gab außerdem grünes Licht für niedrigere Zinssätze. In der Praxis bedeutet das: Bei Steuer-Nachzahlungen werden künftig weniger Zinsen fällig als bisher. Konkret müssen rückwirkend zum 1. Januar 2019 nur noch 1,8 statt 6,0 Prozent pro Jahr gezahlt werden. In gleichem Maß sinkt aber auch der Zinssatz, von dem Steuerzahler bei einer Rückerstattung vom Finanzamt profitieren.

Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Die Bundesregierung erwartet, dass der Staat durch die Änderung in diesem Jahr 2,46 Milliarden Euro weniger einnimmt.

NATO-Beitritt von Finnland und Schweden

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat den Beitritt Finnlands und Schwedens zur Nato gebilligt. Die Länderkammer verzichtete am Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, das der Bundestag erst kurz zuvor beschlossen hatte.

Das Gesetz ist die Voraussetzung zur Annahme entsprechender Protokolle durch Deutschland. Es war in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig.

Keine Mehrheit für Übergewinnsteuer

Im Bundesrat gescheitert ist dagegen eine Sondersteuer auf hohe Zugewinne von Unternehmen durch den Ukraine-Krieg. Mehrere Länder hatten diese gefordert. Der Antrag von Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zur Einführung einer Übergewinnsteuer fand in der Länderkammer jedoch keine Mehrheit.

Vera Wolfskämpf, Vera Wolfskämpf, ARD Berlin, 08.07.2022 15:34 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 08. Juli 2022 um 14:00 Uhr.