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Hass im Netz BKA rechnet mit 150.000 Strafverfahren jährlich

Stand: 11.01.2022 08:41 Uhr

Vom 1. Februar an müssen soziale Netzwerke strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden. Das BKA rechnet dann mit zahlreichen Strafverfahren pro Jahr. Das Wirksamkeit des Gesetzes ist umstritten.

Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Gesetzes gegen Hass in sozialen Netzwerken mit rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr. Nach derzeitiger Schätzung sei jährlich mit rund 250.000 Meldungen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zu rechnen, die etwa 150.000 neue Strafverfahren nach sich ziehen würden, sagte ein BKA-Sprecher dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland".

Zentrale Meldestelle nimmt Arbeit auf

Die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" mit rund 200 Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen, so der Sprecher. Ziel sei es, "eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen".

Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden, sagte er weiter. Beide hatten beim Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. Unabhängig davon würden jedoch "weitere soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen", hieß es.

Reformiertes Gesetz ist umstritten

Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Facebook und Google bezeichnen es jedoch als unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Deshalb klagten sie im Juli vergangenen Jahres - sowohl im Eilverfahren, als auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, zunächst nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.

Kürzlich hatte auch der Richterbund im Zusammenhang mit dem NetzDG von 150.000 neuen Strafverfahren jährlich gesprochen. Die Wirksamkeit des NetzDG ist umstritten. Viele Nutzer, die auf großen Plattformen wie Facebook oder Youtube Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit befürchten, weichen ohnehin auf Plattformen wie Telegram aus, die sich Experten zufolge oft nicht an das NetzDG halten.

Leonie Schwarzer, ARD Berlin, 10.12.2021 17:00 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 11. Januar 2022 um 07:00 Uhr.