Baden-Württemberg, Karlsruhe: Luftbild (aus einem Flugzeug aufgenommen) des Bundesgerichtshofs (BGH)

70 Jahre Bundesgerichtshof Urteile für den Alltag

Stand: 08.10.2020 03:29 Uhr

Ob mieten, erben oder kaufen - was der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet, hat Folgen für den Alltag von Millionen Menschen. Vor 70 Jahren nahm der BGH seine Arbeit auf.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Darf man als Mieter während der Mietzeit eigentlich die Wände rot anstreichen? Es ist vielleicht nicht die erste Frage, die einem mit Blick auf ein oberstes Bundesgericht in den Sinn kommt. Aber genau darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2008 entschieden.

Es geht auch weniger um die rote Wand an sich, als um ein Beispiel dafür, dass die Urteile des BGH mitten im Alltag vieler Menschen spielen. Und das seit ziemlich genau 70 Jahren. Ob Miete, Kleingedrucktes im Kreditvertrag oder ein Autokauf: Wie die Gesetze dazu ausgelegt werden, entscheidet das oberste Gericht in Zivilsachen - also wenn es um Streit zwischen Bürgerinnen und Bürgern untereinander geht. Insgesamt 13 Zivilsenate sind dafür am BGH zuständig.

Alte Paragrafen - neue Fragen

An neuen Fragen zu alten Paragrafen hat es dabei nie gemangelt. Die Regeln zum Erben und Vererben stammen zum Beispiel aus dem Jahr 1900. Aber erbt man nach dem Tod eines Familienmitglieds auch dessen Facebook-Konto? So wie man etwa ein Tagebuch erbt? Ja, das Erbrecht gilt auch in der digitalen Welt, hat der BGH im Jahr 2018 entschieden - und damit das Erbrecht ins digitale Zeitalter mitgenommen.

Eine wichtige Aufgabe des Bundesgerichtshofs ist dabei, bundesweit Rechtseinheit zu schaffen. Etwa bei den Zehntausenden Dieselklagen, die seit 2015 an den vielen deutschen Landes- und Oberlandesgerichten lagen und liegen. Lange Zeit gab es viele unterschiedliche Entscheidungen. Die einen Gerichte sagten: VW hat nicht vorsätzlich betrogen. Die anderen urteilten: Doch, VW muss generell Schadensersatz zahlen. Im Mai 2020 kam dann das Grundsatzurteil aus Karlsruhe, an dem sich alle unteren Instanzen orientieren. Die Leitlinie: VW ist zum Schadensersatz verpflichtet, aber die Kundinnen und Kunden müssen sich für jeden gefahrenen Kilometer einen gewissen Cent-Betrag vom Schadensersatz abziehen lassen.

Große Strafprozesse

Dieselfälle werden wohl auch noch auf einem anderen Weg an den Bundesgerichtshof kommen, nämlich über das Strafrecht. Denn der Bundesgerichtshof ist auch das oberste Gericht in Strafsachen. Egal wie die Urteile gegen die angeklagten VW- oder Audi-Manager vor den Landgerichten ausfallen - Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft werden bestimmt "in Revision gehen". Das heißt, der Fall wird vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüft. Ist etwas im Verfahrensablauf schiefgegangen? Und haben die Gerichte die Paragrafen zu Betrug und Untreue richtig angewandt? Darüber entscheiden dann die insgesamt sechs Strafsenate des BGH. Zwei davon sitzen übrigens nicht in Karlsruhe, sondern in Leipzig.

Über viele große Strafprozesse hat der BGH so im Lauf der Jahrzehnte geurteilt, zum Beispiel das Mannesmann-Verfahren, den Fall Harry Wörz oder Prozesse gegen die Helfer des Anschlags in New York vom 11. September 2001. In nicht allzu langer Zeit wird das NSU-Urteil vom BGH in Karlsruhe überprüft werden.

Karlsruhe machte 1950 das Rennen

Aber warum eigentlich Karlsruhe? Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, gab es durchaus einen großen Konkurrenzkampf darum, wo die hohen Gerichte ihren Sitz bekommen sollen. Der Favorit des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer war seine Heimatstadt Köln. Kassel und Frankfurt waren aber ebenfalls im Rennen. Die Eröffnungsfeier mit Bundespräsident Theodor Heuss fand aber am 8. Oktober 1950 in Karlsruhe statt. Genauer gesagt im erbgroßherzoglichen Palais, in dem der BGH bis heute sitzt.

Die Stadt hatte unter anderem damit gepunktet, ein gut geeignetes Gebäude anzubieten, und auch genügend Wohnungen für die vielen neuen Bundesrichter. Solche praktischen Fragen waren wichtig in der direkten Nachkriegszeit. 1951 kam das Bundesverfassungsgericht ebenfalls nach Karlsruhe. Es ist keine klassische "weitere Instanz", sondern für bestimmte Situationen und Fälle zuständig, wenn es um Fragen der Grundrechte und um Streit zwischen Staatsorganen geht.

Anfangs viele Richter mit NS-Vergangenheit

Die Besetzung der Richterbänke in den ersten Jahrzehnten war eine Art Abbild der Gesellschaft nach dem Krieg. Zahlreiche BGH-Richter hatten eine NS-Vergangenheit. Das Bewusstsein dafür aber fehlte. Noch 1957 enthüllte der damalige BGH-Präsident Hermann Weinkauff eine Gedenktafel für Angehörige des früheren Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die 1945 in ein Lager kamen und starben. Inzwischen ist bekannt: Viele von ihnen waren in der NS-Zeit an Unrechtsurteilen beteiligt. Wissenschaftler arbeiten diese Zeit gerade im Auftrag von BGH-Präsidentin Bettina Limperg historisch auf.

Von der Radiosendung zum Livestream

Das Interesse der Medien am BGH war von Anfang an da. 1952 schuf der damalige "Süddeutsche Rundfunk" im Studio Karlsruhe die Hörfunksendung "Aus der Residenz des Rechts". Das Fernsehen und die unzähligen Berichte für die Tagesschau kamen nach und nach dazu. Seit 2018 dürfen Medien laut Gesetz die Urteilsverkündungen aller obersten Bundesgerichte filmen oder sogar live übertragen - etwa beim Grundsatzurteil im Dieselverfahren. Dutzende Videos von gesamten Urteilsverkündungen sind inzwischen auf dem YouTube-Kanal von Phoenix abrufbar.

Der vierte Strafsenat beim Bundesgerichtshof verkündet das Urteil zur Verhandlung über das Mord-Urteil gegen Berliner Autoraser.

Richter in roten Roben verkünden am BGH Urteile mit gesellschaftlicher Tragweite.

Richterinnen und Richter in roter Robe lesen einen Text vor - klingt unspektakulär, kann aber richtig spannend sein. Etwa wenn es um wichtige gesellschaftliche und umstrittene Themen wie Sterbehilfe, Organspende oder Fragen rund ums Familienrecht geht.

Und natürlich um die rote Wand in der Mietwohnung. Man darf die Wände übrigens während der Mietzeit farblich streichen, wie man lustig ist. Am Ende muss man die Wohnung aber wieder auf Normalzustand bringen, damit der Vermieter sie gut weitervermieten kann. Das hat der Bundesgerichtshof so entschieden.

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 08.10.2020 11:04 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 04. Oktober 2020 um 08:11 Uhr.