Ein Kind trägt in Nepal Ziegelstein-Stapel auf seinem Kopf.

Pläne der EU-Kommission Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Stand: 13.09.2022 04:22 Uhr

Die EU-Kommission will heute vorschlagen, alle Waren aus Zwangsarbeit vom europäischen Markt zu verbannen. Das Verbot soll alle Phasen der Herstellung abdecken - was aber extrem schwierig werden dürfte.

Das EU-Parlament fordert seit langem ein Verbot für Waren, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Im Juni hatten die Abgeordneten in zwei unmissverständlichen Resolutionen noch einmal angemahnt, die EU-Kommission möge endlich aktiv werden. Denn bereits in ihrer Rede zur Lage der Union vor einem Jahr hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Vermarktungsverbot von Produkten aus Zwangsarbeit versprochen:

Wir können niemals hinnehmen, dass Menschen  durch Drohungen oder Gewalt gezwungen werden, Waren herzustellen, die dann in Geschäften hier in Europa landen. Wir wollen daher auf unseren Märkten Produkte verbieten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Menschenrechte sind nicht käuflich - für kein Geld der Welt.

"Baumwolle, Kaffee oder viele andere Produkte"

Besonders im Fokus dabei steht China, wo die muslimische Minderheit der Uiguren zur Zwangsarbeit gezwungen wird. Aber das Phänomen ist kein chinesisches. Moderne Sklaverei ist weltweit verbreitet und bedroht vor allem Menschen, die auf der Flucht sind oder in extremer Armut leben.

Und ihre Arbeit steckt in vielen Produkten, die auch zu unserem Alltag gehören, betont Anna Cavazzini. Die Europapolitikerin der Grünen leitet den Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments: "Weltweit befinden sich 25 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Und viele dieser Menschen stellen Produkte her, die dann bei uns auf dem europäischen Binnenmarkt landen. Man denke an Baumwolle, oder Kaffee oder ganz viele andere Produkte." 

Künftig sollen Zwangsarbeitsprodukte ohne Ausnahme auf dem europäischen Markt verboten sein. Für die Umsetzung wären die 27 Mitgliedsländer verantwortlich, in Zusammenarbeit beispielsweise mit Nichtregierungsorganisationen. Wird ein Verstoß festgestellt, muss das Produkt innerhalb von sechs Wochen vom europäischen Binnenmarkt verschwinden.

Problem sind die komplexen Lieferketten

Das Problem sind die oft sehr komplexen Lieferketten, sagt Bernd Lange. Der SPD-Europaparlamentarier und Vorsitzender im Handelsausschuss kennt die Schwierigkeiten zu beweisen, ob einer der Zulieferer Menschen zur Arbeit zwingt.

Er räumt ein: "Das ist sicherlich keine leichte Aufgabe hier eine vernünftige Zertifizierung hinzubekommen." Dafür sei man angewiesen auf konkrete Hinweise von der Zivilgesellschaft oder von der internationalen Arbeitsorganisation. "Es wird also auf sehr viel Transparenz ankommen, viel Kooperation zwischen den zuständigen Behörden und den Unternehmen. Wichtig ist, dass man Licht in die Lieferkette bekommt."

Unternehmen in die Pflicht nehmen?

Viele EU-Abgeordnete hätten gern, dass wie in den USA die Unternehmen im Zweifelsfall nachweisen müssten, dass für ihre Produkte keine Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt werden. Auch sollten die betroffenen Arbeiter entschädigt werden.

Da wird es möglicherweise noch Debatten geben. Der Kommissionsvorschlag muss nun vom EU-Parlament und dem Rat der 27 Mitgliedsstaaten angenommen werden, bevor er zwei Jahre später in Kraft treten würde.  

Matthias Reiche, Matthias Reiche, ARD Brüssel, 12.09.2022 17:41 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 13. September 2022 um 06:30 Uhr.