Thomas Schmid

Österreich Kurz-Vertrauter will Kronzeuge werden

Stand: 18.10.2022 14:47 Uhr

Thomas Schmid gilt als eine zentrale Figur der Korruptionsaffären in Österreich. Bekannt wurde er auch durch geleakte Chats mit Ex-Kanzler Kurz. In einem der Ermittlungsverfahren will Schmid nun Kronzeugenstatus erlangen.

Thomas Schmid, eine der zentralen Figuren in den Skandalen, die durch das Ibiza-Video ausgelöst wurden, will im Verfahren um die Aufarbeitung der Affäre Kronzeuge werden. Schmid sei im April mit diesem Wunsch an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) herangetreten, so die Ermittlungsbehörde. Einen formellen Antrag auf den Kronzeugenstatus hat Schmid laut WKStA aber noch nicht gestellt. Ob Schmid also wirklich Hauptzeuge wird, ist offen.

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft machten heute außerdem bekannt, dass sie Schmid seit Juni an insgesamt 15 Tagen umfassend befragt haben. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, waren die Vernehmungsprotokolle bisher nicht öffentlich. Nun bekommen die übrigen Verfahrensbeteiligten Einsicht. Es ist vorstellbar, dass dadurch bald weitere Details zum Skandal an die Öffentlichkeit gelangen.

45 Beschuldigte in dem Verfahren

Schmid spielt eine wichtige Rolle im ÖVP-Korruptionsskandal, der zum Rücktritt von Sebastian Kurz als Bundeskanzler geführt hatte. Bekannt wurden vor allem die Chat-Nachrichten, die Schmid mit Kurz und anderen ausgetauscht hatte. Die Chats lösten mehrere Ermittlungsverfahren aus.

Konkret verwickelt sein soll Schmid unter anderem in die Inseratenaffäre: Dabei sollen zum Beispiel im Gegenzug für die Veröffentlichung von Umfragen zugunsten der ÖVP und Kurz steuerfinanzierte Werbeanzeigen österreichischer Ministerien in der Zeitung "Österreich" geschaltet worden sein.

Die verschiedenen Ermittlungsstränge nach dem Ibiza-Video wurden allesamt im sogenannten CASAG (Casinos Austria AG)-Verfahren zusammengefasst. Die WKStA führt in diesem Zusammenhang gegen rund 45 Beschuldigte Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, der falschen Beweisaussage, des Missbrauchs der Amtsgewalt, der Bestechlichkeit, der Bestechung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses in unterschiedlichen Beteiligungsformen.