Eine Frau läuft mit ihren Kindern durch das Lager für Angehörige von IS-Kämpfern in Nordsyrien.

Urteil des Menschenrechtsgerichts Etappensieg für Angehörige von IS-Kämpfern

Stand: 14.09.2022 14:03 Uhr

Welche Rechte haben Angehörige von ehemaligen IS-Kämpfern, müssen Heimatstaaten bei der Rückkehr helfen? Der Menschenrechtsgerichtshof betont: Es gebe keine generelle Pflicht, aber der Einzelfall müsse geprüft werden.

Die Richterinnen und Richter des Menschenrechtsgerichtshofs sagen ausdrücklich: Nach internationalem Recht ist kein Staat verpflichtet, seine Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland zurückzuholen. Es sei denn, wegen außergewöhnlicher und lebensgefährdender Umstände seien die Betroffenen auf Hilfe angewiesen. Und das könne, vor allem bei den Kindern von Angehörigen der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) der Fall sein, die in den überfüllten Lagern der Kurden in Nordsyrien eingesperrt sind.

Sorge vor allem um Kinder

Der Gerichtshof zitiert Berichte des Internationalen Roten Kreuzes, wonach die Kinder dort schlecht ernährt sind, viele unter posttraumatischem Stress leiden und in den Lagern eine gewalttätige Atmosphäre herrsche.

Deswegen verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich. Die französische Regierung habe nie auf die vielen Anträge der Ehepaare reagiert, die ihre Töchter und Enkel nach Hause holen wollen. Die französischen Gerichte hätten sich schlicht für unzuständig erklärt.

Angehörige können Hilfe bei Rückführung beantragen

So gehe es nicht, betonten nun die Straßburger Richter. Der Staat müsse mindestens eine Antwort geben und nachvollziehbare Gründe liefern, warum die Rückkehr nicht unterstützt wird. Und es müsse ein Gericht oder ein unabhängiges Gremium geben, das das überprüft. Dieses Urteil gilt für alle europäischen Länder, also auch für Deutschland.

Und das bedeutet: Auch hier können Angehörige von früheren IS-Kämpfern beantragen, dass der Staat bei der Rückführung hilft. Einen Anspruch auf Unterstützung haben sie normalerweise nicht, es sei denn, dass sich zum Beispiel die Kinder in einer extremen Notsituation befinden. Auf jeden Fall müssen die Angehörigen Antwort vom Staat bekommen, und die muss zum Beispiel von einem Gericht überprüft werden können.

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 14.09.2022 17:46 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 14. September 2022 um 14:34 Uhr.