Eine Person hält eine Regenbogenfahne in die Luft.

Diskriminierung EU geht gegen Ungarn und Polen vor

Stand: 15.07.2021 13:34 Uhr

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet. Ungarn hatte zuletzte ein Gesetz erlassen, das Jugendlichen verbietet, sich über Homosexualität zu informieren.

Als Reaktion auf umstrittene Regelungen gegen Homosexuelle und Transsexuelle in Ungarn und Polen hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten eingeleitet. Einen entsprechenden Brief schickte die EU-Kommission an die Regierungen in Warschau und Budapest.

Verstöße gegen EU-Recht: Urteil und Verfahren gegen Polen

Bettina Scharkus, ARD Brüssel, tagesschau 17:00 Uhr

Informationsbeschränkung für Homosexualität

Zuletzt hatten ein ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homosexualität sowie "LGTBQ-freie Zonen" in einigen Teilen Polens für Empörung in der EU gesorgt. LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

"Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens", erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. 

In Ungarn war in der vergangenen Woche ein Gesetz in Kraft getreten, das "Werbung" für Homo- und Transsexualität verbietet. Dies betrifft auch Bücher oder Filme zu diesem Thema. Von der Leyen hatte das Gesetz als "Schande" bezeichnet und mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte die Regierung den Text nicht korrigieren.

Orban verweigerte Rücknahme des Gesetzes

Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef Viktor Orban lehnte eine Rücknahme des Gesetzes ab und warf der EU im Gegenzug eine "beispiellose Kampagne" gegen sein Land vor.

Für Polen befand die Kommission, dass das Land nicht vollständig und angemessen auf ihre Befragung über die Ausrufung sogenannter "LGBT-freier Zonen" in einigen Regionen und Kommunen geantwortet habe. 

Polen und Ungarn haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Astrid Corall, Astrid Corall, NDR Brüssel, 15.07.2021 13:37 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 15. Juli 2021 MDR aktuell um 13:00 Uhr in den Nachrichten und das ARD-Mittagsmagazin ab 13:00 Uhr.