Ein Mann steht am Flughafen vor einem eGate und lässt seinen Reisepass scannen

EU und Kanada EuGH kippt Fluggastdaten-Abkommen

Stand: 26.07.2017 10:45 Uhr

Zum Schutz vor möglichen Terroranschlägen wollten die EU und Kanada auf einen engeren Austausch setzen. Konkret ging es um Daten von Flugreisenden. Doch aus dem Deal wird vorerst nichts: Der Europäische Gerichtshof kippte das Abkommen.

Seit 2014 streben die EU und Kanada ein gemeinsames Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten an. Die Begründung: So sollen mögliche Terrorattacken verhindert werden und die grenzüberschreitende Kriminalität eingedämmt werden.

Doch nun machte der Europäische Gerichtshof einen Strich durch die Rechnung. Die Richter stoppten das geplante Abkommen - zumindest in seiner jetzigen Form. Der Datenaustausch gehe zu weit, sodass die Rechte der Reisenden verletzt werden könnten.

Vom Namen bis zur Kreditkartennummer

Zu den sogenannten Passenger Name Records, kurz PNR-Daten, die übermittelt werden sollten, zählen der Name und die Adresse des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck. Diese Angaben sollten über fünf Jahre gespeichert werden.

Was sind Fluggastdaten?

Wer einen Flug bucht, verrät der Airline so einiges über sich: Anschrift, Telefonnummer, womöglich auch Kreditkarteninformationen. Im Frühjahr 2016 beschloss die EU einheitliche Regeln zur Auswertung solcher Daten. Danach werden die Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierdaten zu Flügen in die oder aus der EU an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Diese dürfen sie etwa im Kampf gegen Terrorismus oder organisierte Kriminalität nutzen. Die Erfassung soll auch für Flüge innerhalb der Europäischen Union erlaubt sein. Die Staaten haben zwei Jahre lang Zeit zur Umsetzung der neuen Regeln.

Die EU hat bereits Fluggastdaten-Abkommen mit den USA und Australien, mit Mexiko laufen Gespräche.

Eingriffe in die Privatsphäre drohen

Grundsätzlich sei ein Austausch von Fluggastdaten nicht unzulässig, erklärten nun die Richter in Luxemburg. Doch in diesem Umfang greife das Abkommen in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten ein. Es hätte Einblicke in "Reisegewohnheiten, Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen sowie Informationen über die finanzielle Situation der Fluggäste, ihre Ernährungsgewohnheiten oder ihren Gesundheitszustand" gewährt.

Vor diesen Rechtsverstößen hatte im vergangenen Jahr bereits der Generalanwalt Paolo Mengozzi in einem Gutachten gewarnt. Er forderte daher strikte Kontrollen für die Weitergabe der Daten, um eine "ausgewogene Gewichtung" zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und dem Schutz des Privatlebens der Bürger zu gewährleisten.

Ganz vom Tisch ist das Abkommen durch die Entscheidung des EuGH aber nicht: Die EU und Kanada müssen ihren Entwurf nun nochmals überarbeiten, um die drohenden Rechtsverstöße auszuschließen. Unklar ist, ob der Richterspruch auch ähnliche Abkommen, wie mit den USA oder mit Australien, infrage stellt.