Donald Trump

Oberstes US-Gericht Trump darf doch zur Vorwahl in Colorado antreten

Stand: 04.03.2024 19:26 Uhr

Im Dezember hatte der Oberste Gerichtshof in Colorado Trump von den Vorwahlen der Republikaner ausgeschlossen. Hintergrund war der Sturm auf das Kapitol. Das Oberste US-Gericht wies diese Entscheidung nun zurück.

Der frühere US-Präsident Donald Trump kann laut einer Entscheidung des Obersten Gerichts der USA an den republikanischen Vorwahlen in Colorado teilnehmen. Die Streichung seines Namens vom Wahlzettel in dem US-Bundesstaat sei nicht rechtens, urteilte der Supreme Court.

Die Bundesstaaten hätten nach der Verfassung nicht das Recht, Kandidaten von Ämtern auf Bundessebene auszuschließen, hieß es zur Begründung. Dies gelte insbesondere für die Präsidentschaft.

Gericht in Colorado sah Aufstand durch Trump

Es geht dabei um das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Colorado vom Dezember, mit dem Trump von den republikanischen Vorwahlen in dem Bundesstaat ausgeschlossen wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Trump im Zusammenhang mit dem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 6. Januar 2021 eines Aufstandes gegen die USA schuldig gemacht habe.

Es berief sich dabei auf Absatz 3 des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung. Demnach darf niemand ein höheres Amt im Staat bekleiden, der sich zuvor als Amtsträger an einem Aufstand gegen den Staat beteiligt hat. Trump sowie die Republikanische Partei von Colorado hatten Berufung eingelegt.

Supreme Court macht Weg für Trump bei Vorwahlen frei - Nina Barth, ARD Washington, zum Urteil

tagesschau24, 04.03.2024 19:00 Uhr

Urteil deutete sich an

Die Entscheidung ist zwar keine Überraschung - aber dennoch von großer Tragweite. Bei einer Anhörung Anfang Februar hatte sich bereits angedeutet, dass die neun Richterinnen und Richter in Trumps Sinne entscheiden werden. Für viele Fachleute hatte die Entscheidung des Supreme Courts bereits vor dem eigentlichen Urteil eine historische Dimension, weil der Richterspruch unmittelbaren Einfluss auf den Verlauf der Präsidentenwahl hat. Trump feierte den Sieg auf der von ihm mitbegründeten Plattform "Truth Social" und schrieb in Versalien: "Großer Sieg für Amerika!!!"

Bei der Anhörung vor einigen Wochen hörten sich die Richterinnen und Richter des Supreme Court die Argumente beider Seiten an. Dabei haben sie sich skeptisch gezeigt, Trump vom höchsten Amt im Staat auszuschließen und schienen offen für die Argumente von Trumps Anwalt. Damit ist die Entscheidung zwar keine Überraschung - aber dennoch von großer Tragweite. Für viele Fachleute hatte die Entscheidung des Supreme Courts bereits vor dem eigentlichen Urteil eine historische Dimension, weil der Richterspruch unmittelbaren Einfluss auf den Verlauf der Präsidentenwahl hat.

Die oberste Wahlaufseherin von Colorado, Jena Griswold, äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung des Obersten Gerichts. Sie schrieb, Colorado sollte in der Lage sein, "eidbrüchige Aufrührer" vom dortigen Wahlzettel streichen.  Sie räumte aber ein, dass Trump damit dort bei der Vorwahl antreten könne.

Entscheidung vor "Super Tuesday"

Trump will bei der US-Präsidentenwahl Anfang November erneut für die Republikaner kandidieren. Wer als Präsidentschaftskandidat antreten will, muss sich in parteiinternen Vorwahlen durchsetzen. Kläger versuchen seit einiger Zeit in verschiedenen Bundesstaaten, Trumps Teilnahme an den Vorwahlen zu verhindern und den Namen des 77-Jährigen von Wahlzetteln streichen zu lassen. 

Morgen finden im Zuge des sogenannten Super Tuesday die Vorwahlen in mehr als einem Dutzend Bundesstaaten statt - auch in Colorado. Das dürfte der Grund für die vergleichsweise schnelle Entscheidung des Gerichts sein. Auch die Bundesstaaten Maine und Illinois hatten Trump von ihren Vorwahlen ausgeschlossen. Diese Sperren dürften durch das Urteil hinfällig geworden sein.

Trump liegt bei den Vorwahlen der Republikaner mit großem Abstand in Führung und dürfte im Sommer beim Nominierungsparteitag zum Kandidaten der Partei gekürt werden.

Nina Barth, ARD Washington, tagesschau, 04.03.2024 17:21 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 04. März 2024 um 16:33 Uhr.