Schriftliche Forderung eines Inkassounternehmens
FAQ

Inkasso und Telefonwerbung Was sich für Verbraucher ändert

Stand: 01.10.2021 08:10 Uhr

Verbraucher erwarten von heute an einige wichtige Änderungen. Verbesserungen gibt es insbesondere im Bereich Inkassogebühren und unerwünschter Telefonwerbung.

Bei Inkassogebühren und unerwünschter Telefonwerbung gibt es ab 1. Oktober Verbesserungen für die Verbraucher.

Worum geht es?

Im Jahr 2019 haben Inkassounternehmen offene Forderungen mit einem Gesamtwert von sechs Milliarden bei Schuldnern eingetrieben. Die in Rechnung gestellten Kosten lagen dabei insbesondere bei niedrigen Beträgen häufig deutlich über den offenen Forderungen, was für Unmut bei den Betroffenen führte.

Auch beim Thema unerwünschte Telefonanrufe zu Werbezwecken hat der Gesetzgeber Verbesserungsbedarf gesehen. Denn die Verbraucherklagen nehmen stetig zu. Von Januar bis Juni gingen bei der Bundesnetzagentur rund 43.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein, im ersten Halbjahr 2020 waren es etwa 27.000. Die Behörde kann in solchen Fällen Bußgelder verhängen. In der ersten Jahreshälfte brummte sie den anrufenden Firmen Strafen von mehr als einer Million Euro auf.

Was ändert sich?

Das im Dezember vergangenen Jahres beschlossene "Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" soll Verbraucher besser vor unverhältnismäßigen Inkassokosten schützen. Dabei sollen Schuldner vor allem in den Fällen entlastet werden, in denen sie die Forderungen nach Erhalt des ersten Mahnschreibens begleichen oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingetrieben werden.

Das im Juni vom Bundestag beschlossene "Gesetz für faire Verbraucherverträge" soll unter anderem den Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung verbessern. Ab 1. Oktober treten dabei neue Regelungen zur Abwehr unerwünschter Telefonwerbung in Kraft. Die Bundesnetzagentur kann ab diesem Zeitpunkt leichter gegen ungebetene Werbeanrufe vorgehen. Unternehmen, die per Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Wie begründet die Politik die Änderungen?

Die Neuregelung im Bereich der Inkassogebühren soll aus Sicht der bisherigen Koalition aus CDU/CSU und SPD vor allem verhindern, dass bei kleineren Forderungen die Inkassogebühren höher als die geforderten Beträge sind. SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner hatte zudem darauf verwiesen, dass es Fälle von Missbrauch gebe, in denen die "Rechtsunerfahrenheit" von Verbrauchern ausgenutzt werde.

"In Zukunft sollen die Aufsichtsbehörden zum Beispiel auch dann einschreiten, wenn Inkassodienstleister aggressiv oder irreführend auftreten", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Außerdem können die Behörden bestimmte Verhaltensweisen untersagen und bei Verstößen Bußgelder verhängen."

Zugleich soll aus Sicht der Koalitionsfraktionen weiter sichergestellt werden, dass Inkassodienstleistungen für die Unternehmen der Branche auch in Zukunft wirtschaftlich bleiben.

Bei der unerlaubten Telefonwerbung sieht die Politik gleich mehrere Problemfelder. Diese stelle nicht nur eine unzumutbare Belästigung dar, sondern führe immer noch in zu vielen Fällen dazu, dass dem Verbraucher Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden, die er so nicht abschließen wolle, hieß es dazu aus dem Bundesjustizministerium.

Hans-Joachim Vieweger, Hans-Joachim Vieweger, ARD Berlin, 01.10.2021 10:41 Uhr