
Strom- und Gasversorgung Was, wenn der Vertrag ausläuft?
Von Januar an soll der Preis für Strom und Gas gedeckelt sein. Für Energiekunden bedeutet dies eine Entlastung. Lohnt es sich da überhaupt noch, nach einem günstigen Anbieter zu suchen?
Der Schock war groß, als Nis Andresen an einem Freitag Ende Oktober einen Brief seines Gas- und Stromversorgers in den Händen hielt. Darin hieß es: "Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ziehen wir uns zum 1. Dezember dieses Jahres komplett aus der Versorgung mit Gas zurück." Sprich: Von Dezember an würde er keinen Gasversorger mehr haben - und auch die Strompreise sollten steigen. "Das war natürlich ein Schock so kurz vor der Heizsaison. Kein Gasanbieter mehr und der Strom um fast 50 Prozent erhöht, und das dann noch an einem Freitagnachmittag."
Letzte Alternative Grundversorgung?
Und mit der Aufforderung, sich bis Montag, 12 Uhr, entschieden zu haben - denn dann würde das "günstige" Stromangebot auslaufen. Über das Wochenende wälzte Nis Andresen Angebote, suchte neue Strom- und Gasanbieter. "Doch die Preise waren horrend", so der Stuttgarter.
Tatsächlich müssen Neukunden damit rechnen, derzeit zwischen 50 und 140 Cent pro Kilowattstunde Strom zu bezahlen, wie es etwa das Vergleichsportal Verivox zeigt. Für eine vierköpfige Familie ergäbe das eine Stromrechnung zwischen 170 und 500 Euro im Monat.
Bleibt die sogenannte Grundversorgung. "Für jede Region ist ein Grundversorger definiert, der die Rolle als Ersatz- oder Grundversorger übernimmt", erklärt Rashid Elshahed vom Energiekonzern EnBW. Hätten Verbraucher etwa keinen Strom- oder Gasvertrag mehr, weil ihre Vereinbarung mit dem bisherigen Anbieter endet, stelle "die Ersatzversorgung sicher, dass sie auch weiter mit Strom und Gas versorgt werden. Geregelt ist dies im Energiewirtschaftsgesetz."
Welche Details zu beachten sind
Sprich: Niemand wird in Deutschland plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen, auch nicht, wenn ihm ein bestehender Vertrag gekündigt wurde und er keinen neuen abgeschlossen hat. Allerdings hat auch die Grundversorgung Details, die es zu beachten gilt. Denn einerseits ist diese oft günstiger als die Wechselangebote anderer Anbieter. In Stuttgart, beim lokalen Versorger EnBW, bezahlt man derzeit beispielsweise 37 Cent für die Kilowattstunde in der Grundversorgung. Als Übergang, bis dieser Tarif greift, muss der Kunde jedoch eine sogenannten "Ersatzversorgung" für satte 58 Cent pro Kilowattstunde bezahlen - und das, so steht es auf der Seite der EnBW, für "bis zu drei Monate".
Das ist die erste Stelle, an der Kunden wachsam sein sollten, meint Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Die Grundversorger erwecken gerne den Eindruck, Verbraucherinnen und Verbraucher seien regelmäßig in der Ersatzversorgung einzugruppieren. Das ist falsch! Generell gelangen Sie nur in Ausnahmefällen in die Ersatzversorgung. Klassiker ist die Insolvenz beziehungsweise die Kündigung von Bilanzkreisverträgen und das Scheitern eines Anbieterwechsels."
Nils Andresen hat sich direkt am Montagmorgen um acht Uhr ans Telefon gehängt - und es schließlich geschafft, sowohl für Gas als auch für Strom in die Grundversorgung zu wechseln, ganz ohne zuvor den höheren Ersatzversorgungstarif zahlen zu müssen. Ganz zufrieden ist er dennoch nicht: "Auf jeden Fall besser, als sich einen neuen Stromanbieter suchen zu müssen, aber angesichts der kommenden Strom- und Gaspreisbremse fragt man sich natürlich, ob das auch langfristig so schlau war."
Strom- und Gaspreisbremse kommt
Denn ab dem kommenden Frühjahr werden die Preise für Strom und Gas gedeckelt. Mit der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger entlasten. Schon von Januar an soll der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei maximal 40 Cent pro Kilowattstunde liegen. Ebenfalls ab Januar wird der Gaspreis bei maximal zwölf Cent gedeckelt. Diese Regelung soll bis zum April 2024 andauern. Beide Deckelungen gelten jeweils für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Aber wenn es also ab Frühjahr ohnehin eine Preisobergrenze gibt, lohnt es sich dann jetzt überhaupt noch, Preise zu vergleichen und einen günstigen Stromanbieter zu suchen? "Preise zu vergleichen, lohnt auf jeden Fall, da die Strompreisbremse ja nur 80 Prozent des Basisbedarfs abdecken wird. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie also den Marktpreis Ihres Anbieters", so Matthias Bauer von der Stuttgarter Verbraucherzentrale. Deshalb hätten günstige Tarife und ein sparsamer Umgang mit Energie weiterhin einen hohen Stellenwert.
Keine Preisgarantie in der Grundversorgung
Außerdem rät er: "Wenn Sie eine Strom- oder Gaspreiserhöhung erhalten, prüfen Sie, ob Sie in bestehendem Vertrag eine Preisgarantie haben, denn dann könnte die Preiserhöhung rechtswidrig sein. Wollen Sie dennoch wechseln, kann die Grundversorgung als Übergangslösung eine Alternative sein."
Allerdings bietet diese keine Preisgarantie. Die Preise können in der Grundversorgung also steigen. Über Änderungen müssten die Anbieter ihre Kundinnen und Kunden "mit einer Frist von sechs Wochen vor dem Inkrafttreten informieren", teilt die EnBW mit.
Nils Andresen ist zumindest froh, erst einmal Sicherheit zu haben: "Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, was finanziell auf uns zukommt, zumindest in den kommenden Monaten, denn die Situation - sowohl die am Energiemarkt, als auch in der Politik - ist ja schon sehr dynamisch gerade." Und sollte die Grundversorgung sich für ihn irgendwann doch nicht mehr als die beste Wahl herausstellen, so ist sie jederzeit kündbar - mit einer 14-tägigen Frist.