
Prämiensparverträge Verbraucher-Klage droht Abweisung
Seit Jahren klagen Verbraucherzentralen gegen zahlreiche Sparkassen, um hohe Zinsnachzahlungen für Kunden durchzusetzen. Eine Klage gegen die Nürnberger Sparkasse hat nun schlechte Aussichten.
Einer Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse droht in mehreren Punkten die Abweisung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will hohe Zinsnachzahlungen für Prämiensparverträge aus den 1990er Jahren durchsetzen. Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München gab heute jedoch wenig Anlass zur Hoffnung.
Prämiensparverträge mit variabler Verzinsung
Die sogenannten Prämiensparverträge und deren Verzinsung beschäftigen die Gerichte bundesweit seit über zwei Jahrzehnten. Sparer bekamen bei solchen Kontrakten, die in den 1990er und 2000er Jahren bundesweit zu Hunderttausenden abgeschlossen wurden, zusätzlich zum Grundzins eine hohe Prämie. Der Nachteil: Viele enthielten Klauseln, die die Kreditinstitute dazu berechtigten, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Dieser wurde meist nur durch einen Aushang in der Filiale kommuniziert. In erster Linie sind Sparkassen betroffen, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken.
Schon 2004 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Vertragsklauseln rechtswidrig waren, mit denen sich Sparkassen eine Senkung ihrer Zinsen nach Belieben erlaubten. Seither wird gestritten, wie hoch die Verzinsung hätte sein sollen, und in vielen Fällen auch, ob Sparkassen überhaupt berechtigt waren, Prämiensparverträge zu kündigen.
Wie die Verbraucherschützer zusammen mit Sachverständigen ermittelten, sind die Zinsen von den Finanzinstituten in fast allen Fällen über Jahre hinweg zu niedrig angesetzt worden. Gerade in der Niedrigzinsphase korrigierten viele Banken die versprochenen Gewinnzusagen nach unten. Es sei für Verbraucher in der Regel nicht nachvollziehbar gewesen, wie die Geldhäuser den variablen Zinssatz festgelegt hätten. In zahlreichen Musterfeststellungsklagen gehen Verbraucherzentralen und Tausende Kunden dagegen vor.
Zinsnachzahlungen im Nürnberger Fall wohl weniger hoch
Im Fall gegen die Nürnberger Sparkasse zeichnete sich heute ab, dass die Zinsnachzahlungen schlussendlich weniger hoch ausfallen könnten als von den Klägern erhofft - die Verbraucherzentrale hatte durchschnittlich 4600 Euro errechnet. Das Gericht will zwar einen Gutachter einsetzen, der eine an den Sätzen der Bundesbank orientierte angemessene Verzinsung empfehlen soll.
Doch machte der 1. Zivilsenat deutlich, dass die Sparkasse die strittigen Prämiensparverträge nach 15 Jahren und dem damit verbundenen Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen durfte. "Wir glauben, dass die Auslegung ein sehr klares Ergebnis liefert", sagte die Vorsitzende und Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt. Die Sparkasse habe in den Verträgen nicht auf das Kündigungsrecht verzichtet.
Die Verbraucherzentrale hingegen wollte durchsetzen, dass die Kündigungen rechtswidrig waren. Damit hätten im Erfolgsfall Sparkassenkunden Zinsnachzahlungen auch für die Jahre nach der Kündigung eines Vertrags einklagen können. Auch in mehreren anderen Punkten folgten die Richterinnen der Argumentation der Verbraucherschützer jedoch nicht.
Streit über richtige Zinsberechnung
Die Nürnberger Sparkasse wertete die Verhandlung als Erfolg. Zinsnachzahlungen in Höhe von 4600 Euro seien illusorisch, sagte Michael Kläver, stellvertretendes Vorstandsmitglied. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass es hier eine vernünftige Entscheidung geben wird." Am Nachmittag verhandelte das Gericht eine weitere, sehr ähnliche Musterklage gegen die Münchner Stadtsparkasse.
Im Oktober 2021 hatte der BGH in einer Entscheidung zu einer ähnlich gelagerten Musterklage der sächsischen Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse Leipzig festgestellt, dass Grundlage der Berechnung für etwaige Nachzahlungen ein Referenzzinssatz der Bundesbank für langfristige Spareinlagen sein soll. Doch welcher der vielen Bundesbank-Zinssätze das genau sein soll, muss auch im sächsischen Verfahren noch geklärt werden.