Die Deutsche Website von Shein.

Streit mit Verbraucherschützern Online-Händler Shein muss deutsche Webseite ändern

Stand: 17.05.2024 14:02 Uhr

Deutsche Verbraucherschützer hatten den Online-Händler Shein wegen mehrerer Verstöße abgemahnt. Nun hat das Unternehmen klein beigegeben und muss seine deutsche Webseite anpassen.

Nach der Abmahnung von deutschen Verbraucherschützern hat die Shopping-Plattform Shein eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das sagte ein Sprecher des Unternehmens heute. Der Anbieter muss seine deutsche Webseite nun bis zum 1. Juni nachbessern.

"Wir arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine Bedenken einzugehen", sagte ein Shein-Sprecher. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bestätigte den Vorgang. Shein wolle künftig "auf irreführende Praktiken in Deutschland verzichten", sagte Vorständin Ramona Pop.

Das Verfahren wurde somit außergerichtlich abgeschlossen. Falls sich ein Verstoß des Unternehmens wiederholt, kann der Verband eine Strafe fordern.

Manipulation und willkürliche Rabatte

Ende April war Shein wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Dabei ging es unter anderem um manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten, willkürlich erscheinende Rabatthöhen und fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen. Der Anbieter führe Verbraucher "aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes", hieß es vom vzbv.

Außerdem warf der Verband dem Unternehmen vor, gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste, den Digital Services Act (DSA), zu verstoßen. Dieses sieht eine strenge Regulierung von Inhalten im Netz vor und legt Vorschriften fest, an die sich alle Anbieter halten müssen. Die EU ermittelt aktuell wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das DSA unter anderem gegen Facebook, Instagram und X (früher Twitter).

Kritik an Qualität und Klimabilanz

Shein gilt als eines der größten Modeunternehmen der Welt und war Ende April von der EU offiziell als sehr große Plattform eingestuft worden. Nach der Benennung muss der Händler innerhalb von vier Monaten die strengsten Vorschriften des Gesetzes einhalten. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln für alle mittelgroßen oder kleineren Anbieter.

Shein wurde in China gegründet, hat seinen Sitz inzwischen aber nach Singapur verlegt. Die Plattform ist für ihre billige Mode bekannt. Sie lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder wegen schlechter Qualität und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz der Produkte in der Kritik.

Temu ebenfalls abgemahnt

Ähnlich wie Shein geht es auch dem chinesischen Online-Händler Temu. Dieser war im März ebenfalls von Verbraucherschützern abgemahnt worden und hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. In dieser Woche reichten Verbraucherschützer verschiedener europäischer Länder Beschwerde gegen Temu ein, unter anderem wegen Manipulation.

Handelsexperten und Verbände forderten in den vergangenen Monaten wiederholt ein strikteres Vorgehen gegen die Online-Händler. "Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update", sagte vzbv-Chefin Pop.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: "Testkäufe durch eigene Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen."

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 30. April 2024 um 08:35 Uhr.