Blick auf verschiedene Wohnhäuser

Indexmietverträge Wenn die Inflation die Miete treibt

Stand: 25.04.2022 09:20 Uhr

Energie, Lebensmittel, Sprit: Die hohe Inflation ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens bereits zu spüren. Nun könnte es auch für manche Mieter und Mieterinnen teurer werden.

Von Bo Hyun Kim, hr

Nachdem die Traumwohnung im Wunschstadtteil endlich gefunden ist, sind viele Mieter und Mieterinnen oft bereit, allen Vertragsbedingungen ihrer Vermieter zuzustimmen. Wohnraummangel und die hohe Nachfrage lassen Mietern oft keinen Raum für Verhandlungen. Wenn der Vermieter eine Indexmiete verlangt, bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit zu unterschreiben oder eine andere Wohnung zu suchen. Doch was ist eine Indexmiete und warum wird sie aktuell für Betroffene zu einer Belastung?

Indexmieten bei niedriger Inflation attraktiv

Die Inflation stieg zuletzt noch mal deutlich an auf 7,3 Prozent - das ist der höchste Stand seit mehr als 40 Jahren. Preissteigerungen in allen Bereichen des Lebens sind die Folge. Ermittelt wird die Inflationsrate anhand der Veränderung der durchschnittlichen Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen für private Haushalte in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Die Indexmiete erlaubt es Vermietern, den Mietpreis anhand der Inflationsrate anzupassen. Dafür wird darauf verzichtet, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen und freiwillige Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter umzulegen. In Zeiten stabiler Preisentwicklung wie in den vergangenen Jahren war die Indexmiete ein attraktives Modell für viele Mieter. Wenn es jedoch wie jetzt zu einer deutlichen Steigerung der Inflationsrate kommt, gibt es laut aktuellem Mietrecht keine Höchstgrenze der Erhöhung, und auch die sonst greifende Mietpreisbremse muss nicht eingehalten werden. Diese gilt nur bei der Ausgangsmiete.

Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund berichtet, dass in den vergangenen Wochen immer mehr Menschen mit Indexvertrag bei ihr Rat suchen: "Der Mieter kann nur auf Kulanz des Vermieters hoffen - man hat als Mieter keinen Anspruch, die Erhöhung abzuwehren. Die letzte Möglichkeit wäre, die Wohnung zu kündigen, wenn sie zu teuer wird. Man ist als Mieter aktuell schutzlos und ausgeliefert."

Das kommt auf Mieter zu

Mieter müssen schriftlich über den neuen Mietpreis informiert werden. Erst ab dem übernächsten Monat und nach schriftlicher Mitteilung kann der Vermieter die Erhöhung verlangen. Darüber hinaus darf die erste Erhöhung erst nach einem Jahr des Mietverhältnisses eingefordert werden. Damit es nicht bereits bei den kleinsten Veränderungen der Inflationsrate zu einer Erhöhung kommt, sind laut Thomas Bellmer, Geschäftsführer von Haus und Grund in Darmstadt, "viele Indexklauseln so ausgestaltet, dass sie nicht bei jedem Indexanstieg wirken, sondern erst wenn, ein gewisser Schwellenwert überschritten wird".

Mieter, die jetzt einer Indexmiete zustimmen, sollten darauf achten, ob die Immobilie in einem Gebiet liegt, wo die Mietpreisbremse greift. Diese kann dafür sorgen, dass zumindest die Ausgangsmiete, also die allererste Miete, gedeckelt ist und den ortsüblichen Mietpreis nur um zehn Prozent übersteigen darf. Andere Kappungsmöglichkeiten zum Schutz des Mieters gibt es bei der Indexmiete nicht.

Laut Bellmer ist die Situation auch für Vermieter belastend. Vor allem steigende Unterhalts- und Umbaukosten bereiteten vielen Vermietern Sorgen: "Die Kosten sind teilweise schon so hoch, dass Vermieter gar nicht wissen, ob sie ihre Immobilien noch halten können bei den umfangreichen Sanierungskosten."

Mieten können auch sinken

Die gute Nachricht für Mieter: Bestehende Mietverhältnisse können nicht ohne die Zustimmung der Mieter in Indexmieten umgewandelt werden, und im Falle einer sinkenden Inflationsrate kann die Indexmiete auch abgesenkt werden. "Ich würde jedem empfehlen, bei einer Indexmiete sehr genau zu überlegen, ob man das machen will und ob es nicht die Möglichkeit gibt, einen normalen Mietvertrag zu bekommen", so Verbraucherschützerin Hartmann.

Eine erste Version dieses Artikels enthielt fälschlicherweise den Hinweis auf die Gültigkeit einer Kappungsgrenze bei Indexmietverträgen. Dies haben wir korrigiert.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk Nova am 14. April 2022 um 11:50 Uhr.