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FAQ

Frist läuft Ende Januar ab Schnell die Grundsteuererklärung - aber wie?

Stand: 08.01.2023 15:41 Uhr

Ende Januar läuft die Frist für die Grundsteuererklärung ab - nach einer Verlängerung. Nicht einmal die Hälfte der Verpflichteten hat bisher eine Erklärung abgegeben. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Verpflichtet sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, also auch in der Land- und Forstwirtschaft. Für jede Immobilie muss eine eigene Erklärung abgegeben werden. Insgesamt geht es um 36 Millionen Immobilien, die neu bewertet werden. Bisher hat aber nicht einmal jeder zweite Verpflichtete die Erklärung eingereicht.

Wie kann die Erklärung abgegeben werden?

Die Erklärung soll elektronisch über die Plattform Elster an das Finanzamt übermittelt werden. In Ausnahmefällen kann die Feststellungserklärung auch in schriftlicher Form beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Für die Online-Abgabe über www.elster.de ist ein Benutzerkonto nötig, das online beantragt werden kann. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, weil er seine Einkommenssteuererklärung über Elster einreicht, kann das auch für die Grundsteuererklärung nutzen. Mit dem Benutzerkonto können auch Erklärungen für Angehörige abgegeben werden.

Für unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen gibt es in elf Bundesländern unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlung. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nehmen allerdings nicht daran teil.

Welche Angaben sind nötig?

Die Angabepflichten unterscheiden sich teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern. Der Grund: Das vom Bund vorgeschlagene Modell nutzen nur elf Bundesländer. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben jeweils eigene Modelle, weshalb dort auch die oben genannte vereinfachte Abgabe nicht möglich ist. 

In manchen Ländern müssen etwa der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche angegeben werden, in anderen Katasterangaben wie Flurstück und Flurnummer sowie Alter eines Gebäudes und dessen Nutzung.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Das richtet sich nach der Lage des Grundstücks und nicht nach dem Wohnsitz des Besitzers. Es kann also ein anderes Finanzamt für die Grundsteuer zuständig sein, als für die Einkommenssteuererklärung.

Einfamilienhäuser in einer Siedlung in Köln-Widdersdorf.

Für mehr als 35 Millionen Immobilien und Grundstücke ist dieses Jahr eine extra Steuererklärung nötig: Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. mehr

Was passiert, wenn keine Erklärung abgeben wird?

Bei einer verspäteten Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, warnt der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Er beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Falsche Angaben können außerdem eine Strafe zur Folge haben.

Wird die Grundsteuererklärung gar nicht abgegeben, schätzt das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen.

Steigt jetzt die Grundsteuer?

Wer künftig wie viel Grundsteuer zahlt, ist noch nicht bekannt. Vermutlich werden bei einigen Steuerzahlern die Abgaben steigen, während sie bei anderen sinken.

Ausschlaggebend wird der sogenannte Hebesatz, der von Städten und Gemeinden selbst festgelegt wird. Ihnen fließen die Einnahmen aus der Grundsteuer zu. Derzeit sind es laut Bundesfinanzministerium fast 15 Milliarden Euro jährlich - die Steuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. 

Der Fiskus errechnet erst aus den neuen Daten den so genannten Grundsteuerwert, der künftig alle sieben Jahre neu erhoben werden soll. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann erstmals nach den neuen Werten fällig.

Sind Mieter von der Reform betroffen?

Da die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden kann, könnte es zu steigenden Kosten kommen, sollte durch die Reform die zu zahlende Grundsteuer für den Vermieter steigen. Mietervereine raten deshalb dazu, jetzt die genaue Berechnung von Wohnflächen zu überprüfen. Denn häufig komme es bei Außenflächen wie Terrasse oder Balkon zu falschen Angaben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 13. Oktober 2022 um 11:00 Uhr.