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FAQ

Abschaffung der EEG-Umlage Sinkt jetzt die Stromrechnung?

Stand: 28.04.2022 18:53 Uhr

Ab Juli entfällt die EEG-Umlage über die Stromrechnung. Welche Auswirkungen hat die Abschaffung für Endverbraucher?

Von Lilli-Marie Hiltscher, ARD-Finanzredaktion

Die Bundesregierung will Stromkunden wegen der stark gestiegenen Energiepreise entlasten. Um das zu erreichen, berät der Bundestag heute über eine Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung zum 1. Juli dieses Jahres. Energiekonzerne sollen die sinkenden Kosten in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Doch Experten und Verbände sind skeptisch, ob die milliardenschwere Maßnahme für niedrigere Preise sorgt.

Was ist die EEG-Umlage?

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziert den Ausbau von Ökostrom-Anlagen. So soll die Energiewende und die Umstellung auf Erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie und Biomasse vorangetrieben werden. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde, bereits zu Jahresbeginn war sie mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gesenkt worden. Ihr bisheriges Rekordhoch erreichte die EEG-Umlage 2017 mit von 6,88 Cent pro Kilowattstunde Strom.

Warum zahlen Verbraucher die EEG-Umlage?

Über die Umlage wird die Differenz zwischen der garantierten Vergütung für die Erzeuger von Ökostrom und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Diese Differenz zwischen den Ausgaben für Vergütungszahlungen und den Einnahmen aus Vermarktungserlösen werden auf alle Stromverbraucher verteilt. Somit ist die EEG-Umlage bei allen Stromkunden Bestandteil der Rechnung, Ausnahmeregelungen gelten für stromverbrauchsintensive Industriezweige. Eingeführt wurde sie bereits im Jahr 2000.

Warum soll die EEG-Umlage abgeschafft werden?

Der Bundestag stimmt heute über die Abschaffung der Umlage ab. Sie ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets, mit dem die Koalition Haushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen entlasten will. Im Koalitionsvertrag war das Aus für die Umlage erst ab Januar 2023 vorgesehen.

Die Einnahmeausfälle, die durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde entstehen, sollen vom Bund und aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) erstattet werden. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null vom 1. Juli an wird nach Angaben der Bundesregierung rund 6,6 Milliarden Euro kosten.

Wie stark steigen die Strompreise aktuell?

Die Strompreise für Endverbraucher sind nach Angaben des Vergleichsportals Check24 im April auf einem sehr hohen Niveau: Der durchschnittliche Preis liege aktuell bei rund 41,1 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahresmonat einem Plus von 36 Prozent.

Laut Check24 haben die Stromgrundversorger bereits in insgesamt 1.202 Fällen ihre Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Davon sind nach Angaben des Vergleichsportals rund 8,4 Millionen Haushalte in Deutschland betroffen. Auf einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden kommen so zusätzliche Kosten von durchschnittlich 478 Euro pro Jahr zu. Und in den kommenden Monaten werden weitere Erhöhungen folgen: "Für April, Mai, Juni und Juli haben Stromgrundversorger bereits in 217 Fällen Preiserhöhungen durchgeführt oder angekündigt - in der Spitze über 100 Prozent," so Check24.

Wie sollen Verbraucher von der Absenkung profitieren?

Damit der Wegfall der EEG-Umlage tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wird, werden Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Strompreise zum 1. Juli 2022 per Gesetz verpflichtet. Eine vierköpfige Familie könnte nach Berechnungen der Bundesregierung so im Vergleich zu 2021 rund 300 Euro pro Jahr sparen.

Welche Reaktionen gibt es auf die Pläne?

Experten und Verbände gehen nicht davon aus, dass die Abschaffung der EEG-Umlage eine spürbare Entlastung für Verbraucher bringt. "Dass die EEG-Umlage bald nicht mehr gezahlt werden muss, ist zunächst eine gute Nachricht für Stromkunden: So wird eine vierköpfige Familie allein in der zweiten Hälfte dieses Jahres um rund 90 Euro bei ihrer Stromrechnung entlastet", sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. "Richtig ist aber auch: Für die Bürger und Betriebe ist es unterm Strich keine echte Entlastung, weil die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien dennoch aufgebracht werden müssen."

Ähnlich sieht das auch Claudia Kemfert: "Es ist unwahrscheinlich, dass die EEG-Umlage derzeit zu sinkenden Strompreisen führen wird, weil aufgrund der Kriegssituation die Preise für fossile Energieträger explodieren und damit auch der Strompreise," sagte die Energieexpertin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung der dpa. Denn die EEG-Umlage ist neben Steuern, Beschaffungs- und Vertreibskosten und Netzentgelten nur ein Teil der Stromrechnung.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

In den Strompreis, den Endkunden bezahlen müssen, fließen neben Verwaltungskosten der Stromversorgungsunternehmen vor allem der Preis für Beschaffung und den Vertrieb des Stroms und Entgelte für die Nutzung der Stromnetze ein. Hinzu kommen die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die EEG-Umlage und eine Konzessionsabgabe.

Besonders die Beschaffungskosten sind für die Stromversorger deutlich gestiegen: Laut Check24 kostet im April dieses Jahres eine Megawattstunde an der Strombörse durchschnittlich 143 Euro. Vor einem Jahr lag der Preis für eine Megawattstunde noch bei lediglich 52 Euro. Damit stiegen die Beschaffungskosten an den Strombörsen um 175 Prozent.
 

Marcel Heberlein, Marcel Heberlein, ARD Berlin, 27.04.2022 15:40 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 28. April 2022 um 12:00 Uhr.