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Schadensersatz-Prozess Kläger nehmen Telekom-Vergleich an

Stand: 14.11.2022 15:55 Uhr

Nach mehr als 13 Jahren Rechtsstreit wegen des Börsengangs geht der Telekom-Prozess für Tausende Kläger zu Ende. Dem Konzern zufolge haben die meisten Anleger ein Vergleichsangebot angenommen.

22 Jahre nach dem umstrittenen dritten Börsengang der Deutschen Telekom ist die Mehrzahl der Rechtsfälle abgeschlossen. Der DAX-Konzern teilte mit, dass mehr als 60 Prozent der Kläger den vom Oberlandesgericht Frankfurt unterstützten Vergleichsvorschlag angenommen hätten. Dies treffe unter anderem auf die Erben des 2016 verstorbenen Musterklägers zu.

Zudem seien bereits rund 90 Prozent der Einzelfälle geprüft worden, und die "weit überwiegende Zahl" der vergleichsberechtigten Kläger habe ein Angebot erhalten. Der Rechtsstreit läuft seit mehr als dreizehn Jahren. Er hatte im Frühjahr 2008 begonnen.

Zentrales E-Mail-Postfach

In einem beispiellosen Gerichtsverfahren hatten rund 16.000 Kläger rund 80 Millionen Euro Schadensersatz für Kursverluste ihrer Aktien gefordert. Die vor dem Landgericht Frankfurt geführten Klagen wurden in einem Musterverfahren für Anleger zusammengefasst, in dessen Zuge der Telekom falsche Angaben im Börsenprospekt nachgewiesen wurden. Auf dessen Grundlage hatte die Telekom im Jahr 2000 Aktien angeboten.

Um die Einzelfälle schneller abzuschließen, stimmten Unternehmen und verfahrensführende Anwaltskanzleien dem nun umgesetzten Vergleichsvorschlag zu. Das Oberlandesgericht empfahl den Klägern erneut die Annahme. Die Telekom hat eine E-Mail-Adresse veröffentlicht, die von Klägern kontaktiert werden kann, die nicht mehr von einem Anwalt vertreten werden. Über diese Adresse sollen Betroffene direkt in Kontakt mit dem Konzern treten können.

66,50 Euro pro Aktie - Konzern nennt Bedingungen

Nehmen Aktionäre den Vergleich an, erhalten sie den im Jahr 2000 gezahlten Kaufpreis von 66,50 Euro je Aktie zurück. Zwischenzeitlich gezahlte Dividenden und mögliche Verkaufserlöse werden abgezogen. Wenn Anleger die Aktie noch im Depot haben, wird ein angenommener Wert von 16,50 Euro pro Papier ebenfalls abgezogen. Dann werden noch 70 Prozent der üblichen Prozesszinsen hinzugerechnet. Anwälte hatten den Gesamtumfang der Vergleichszahlungen beim Abschluss des Deals vor einem Jahr auf möglicherweise rund 160 Millionen Euro beziffert.

Auf ihrer Internetseite informiert die Telekom darüber, wer Anspruch auf den Vergleich hat. Danach müssen die Kläger ihre Aktien zwischen dem 27. Mai 2000 und dem 19. Dezember 2000 gekauft haben. Ihre Ansprüche auf Prospekthaftung - eine Form des Anlegerschutzes - dürfen nicht verjährt sein. Daher müssen die Klagen laut Telekom vor dem 23. Mai 2003 beim Gericht eingegangen sein. Mit Nachweis gesteht der Konzern nach eigener Aussage auch spätere Nachlieferungen bis zum 27. Oktober 2003 zu. Außerdem müssen die Anspruchsteller Eigentümer der Forderung bleiben. Klägern, die ihre Aktien zwischenzeitlich verkauft haben, wird ein Teil erstattet.

Aufstieg und Niedergang der "Volks-Aktie"

Die Deutsche Telekom war 1996 an die Börse gegangen. Die Aktien wurden dem Ex-Monopolisten aus der Hand gerissen. Viele Deutsche investierten erstmals in Aktien. Die Telekom-Aktie wurde zur "Volksaktie".

Wegen der großen Nachfrage führte das Telekommunikationsunternehmen 1999 eine zweite und 2000 eine dritte Aktienplatzierung durch. Bei diesem dritten Börsengang wurden die Papiere zum Frühbucher-Preis von 63,50 Euro angeboten. Die T-Aktien hatten wenige Wochen zuvor ihr Rekordniveau von 103 Euro erreicht, seither ging es abwärts. Schließlich rutschten die Aktien auf unter zehn Euro. Aktuell notieren die Titel bei 19 Euro.