Steuersparmodelle werden geprüft EU knöpft sich Apple und Starbucks vor

Stand: 11.06.2014 15:19 Uhr

Wie kann man von den Milliardengewinnen möglichst wenig an den Staat abgeben? Multinationale Konzerne zeigen sich da findig. Nun ermittelt die EU-Kommission gegen Konzerne wie Apple, Starbucks und Fiat.

Die EU-Kommission geht gegen die Steuersparmodelle großer internationaler Konzerne vor. Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia lässt drei konkrete Fälle prüfen. Dabei geht es um die Körperschaftssteuer, die die beiden US-Unternehmen Apple und Starbucks sowie die Finanzierungstochter von Fiat in Irland, den Niederlanden beziehungsweise in Luxemburg zu entrichten haben.

"Wir haben ernste Zweifel, dass diese drei Steuerbescheide mit den europäischen Regeln über staatliche Beihilfen vereinbar sind", betont Almunia, der dabei die "Verrechnungspreise" im Visier hat. Das sind die Preise, die für Transaktionen zwischen verschiedenen Teilen derselben Unternehmensgruppe in Rechnung gestellt werden. Die eröffnen den Multis große Spielräume, ihre Gewinne in die Länder zu verschieben, wo sie dafür am wenigsten Steuern bezahlen haben.

"Wenn die Behörden bei ihrer Steuerentscheidung Verrechnungspreise akzeptieren, die nicht den normalen Marktpreise entsprechen", erklärt der EU-Kommissar, "dann könnte das heißen, dass dieses Unternehmen besser behandelt wird als andere Unternehmen".

Martin Bohne, M. Bohne, MDR Brüssel, 11.06.2014 15:04 Uhr

Und genau das ist in der EU verboten, weil es den Wettbewerb zwischen den Unternehmen verzerrt. Eine Steuervergünstigung für einzelne Firmen stellt daher eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar. Almunia weiß, dass er sich damit auf vermintes Gelände begibt. Länder wie Irland, die Niederlande und Luxemburg versuchen, durch gezieltes Steuerdumping Konzerne ins eigene Land zu locken - und damit anderen Ländern Steuereinnahmen zu entziehen.

Almunias gewichtiges Argument

Aber hinsichtlich der Steuersysteme kann die EU den Mitgliedsstaaten wenig vorschreiben, alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Der Wettbewerbskommissar betont daher, dass er nicht gegen Steuersysteme im Allgemeinen vorgehe, sondern gegen ganz konkrete Steuerpraktiken. Und dafür hat Almunia ein gewichtiges Argument: "Wenn zu wenig Geld in den öffentlichen Kassen ist und die Bürger wegen der Krise viele Einschnitte hinnehmen müssen, dann kann nicht hingenommen werden, dass multinationale Konzerne zu wenig Steuern bezahlen."

Nach Berechnungen des US-Senats entrichtete Apple in den vergangenen drei Jahren auf seine Milliarden-Gewinne nur den minimalen Steuersatz von zwei Prozent, weil der Elektronik-Riese sich ein Schlupfloch im irischen Steuerrecht zunutze macht. Die Politik versucht daher gerade auf internationaler Ebene, der aggressiven Steuerplanung der großen Unternehmen einen Riegel vorzuschieben. Konkrete Erfolge lassen aber noch auf sich warten.

Derweil versucht es Almunia mit den Mitteln des EU-Wettbewerbsrechts. Und der Spanier lässt keinen Zweifel daran, dass die jetzt eingeleiteten drei Prüfverfahren erst der Anfang sind: "Das ist der Anfang und nicht das Ende unserer Bemühungen, mit den Mitteln des Beihilferechts zu klären, wie die Steuersysteme multinationale Unternehmen begünstigen."