Interview

Gesetzliche Neuregelung von Managerabfindungen "Ich halte das nicht für realistisch"

Stand: 10.12.2007 16:38 Uhr

Die von der SPD ins Gespräch gebrachte Grenze für die Höhe von Manager-Abfindungen ist nicht wahrscheinlich. Das sagt der Mannheimer Gesellschaftsrechtler Carsten Schäfer im Gespräch mit tagesschau.de. Er hält bestehende Regelungen für ausreichend, obwohl die teils nicht gesetzlich bindend sind.

Die von der SPD ins Gespräch gebrachte Grenze für die Höhe von Manager-Abfindungen ist nicht wahrscheinlich. Das sagt der Mannheimer Gesellschaftsrechtler Carsten Schäfer im Gespräch mit tagesschau.de. Er hält bestehende Regelungen für ausreichend, obwohl die teils nicht gesetzlich bindend sind.

tagesschau.de: Herr Schäfer, die SPD plant, Abfindungen der Manager durch das Unternehmens- und Aktienrecht zu begrenzen. Ist das überhaupt realistisch?

Carsten Schäfer: Ich halte das insgesamt nicht für realistisch. Es gibt ja auch bereits eine Begrenzung im Aktienrecht: Der Paragraf 87 sagt, dass die Gesamtbezüge von Vorstandsmitgliedern angemessen sein müssen, hierzu gehören auch die Abfindungen, auf die ein dienstvertraglicher Anspruch besteht.

tagesschau.de: Kann das Gesetz präzisiert werden?

Schäfer: Das wird allgemein kaum gehen. Es gibt weder eine juristisch noch betriebswirtschaftlich definierbare Grenze für eine angemessene Vergütung. Das hat im übrigen auch das Mannesmann-Verfahren gezeigt: Dort hatte der Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der über die Untreuevorwürfe gegen Herrn Esser und andere zu befinden hatte, es peinlich vermieden, etwas über die Höhe dieser strittigen Abfindung zu sagen.

Anders liegt der Fall bei einer vorzeitigen Abberufung. Hier schlägt der "Deutsche Corporate Governance Codex" aber schon heute ausdrücklich vor, dass bei Beendigung der Vorstandstätigkeit "ohne wichtigen Grund" mit der Abfindung nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergütet werden soll - und dass maximal die Gesamtvergütung von zwei Jahren als Abfindung bezahlt werden soll. Ich denke, diese Regelung aus dem Codex ist ausreichend - auch wenn sie natürlich nicht bindend ist.

tagesschau.de: Aber wenn nun ein Spitzenmanager vor allem durch Misswirtschaft auffällt, seinen Job verliert und dann eine hohe Abfindung bekommt - warum ist es dann so schwer, das zu unterbinden?

Schäfer: Die bloße Auszahlung des Vertrages ist im strengen Sinne keine Abfindung, sondern Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Dienstvertrages seitens des Unternehmens. Dies zu verlangen, ist das Recht jedes Vertragspartners, dessen Vertrag nicht erfüllt wird. Nur weitergehende Zahlungen lassen sich daher, wie erwähnt, rechtskonform begrenzen. Davon abgesehen kann man nicht verbieten, dass der Entlassene eine Entschädigung erhält.

tagesschau.de: Reden wir noch über den zweiten Vorschlag der SPD: Sie will verhindern, dass Unternehmen die Kosten für die Millionen-Abfindungen von der Steuer absetzen. Ist das machbar?

Schäfer: Das halte ich ebenfalls nur im selben Rahmen für realistisch. So lange das Unternehmen Entschädigungen aus Rechtsgründen zu bezahlen hat, entstehen Aufwendungen, die auch für das Unternehmen steuerlich anrechenbar sein müssen.

tagesschau.de: Und was ist mit den zusätzlich vereinbarten Leistungen, die nicht im Arbeitsvertrag stehen?

Schäfer: Da liegt der Fall anders. Hier könnte der Gesetzgeber in Paragraf 87 des Aktiengesetzes vorsehen, dass solche Leistungen generell unangemessen sind - oder er könnte die steuerliche Absetzbarkeit begrenzen. Aber ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, einen solchen Ansatz zu verfolgen.

Das Gespräch führte Patrick Gensing, tagesschau.de