Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Zahl der Firmenpleiten Weniger Insolvenzen in Deutschland

Stand: 13.02.2023 12:17 Uhr

Obwohl die Wirtschaft schwächelt, sind zuletzt weniger Unternehmen in die Insolvenz gerutscht. Die Zahl der Pleiten ging laut Statistischem Bundesamt um rund 3 Prozent zurück.

Trotz der schwachen Konjunktur ist die Zahl der Firmenpleiten zum Jahresbeginn zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, sank die Zahl der sogenannten Regelinsolvenzen im Januar im Vergleich zum Vormonat um 3,2 Prozent. Zuvor war sie leicht angestiegen.

Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt laut den Statistikern in vielen Fällen etwa drei Monate früher, da die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts statistisch erfasst werden. Außerdem bildet die Insolvenzstatistik nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen - nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Ein Regelinsolvenzverfahren wird grundsätzlich eingeleitet, wenn eine selbstständig tätige Person wie ein Unternehmer oder Freiberufler Schulden nicht mehr begleichen kann und keine andere Lösung in Sicht ist. Dabei wird das Vermögen des Schuldners geprüft und gegebenenfalls an die Gläubiger verteilt.

Kräftiger Anstieg im November

Im November meldeten die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen des Statistikamtes insgesamt 1312 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entspricht einem Anstieg um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahresmonat. Bereits im Oktober war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat um knapp 18 Prozent gestiegen.

Auch die Höhe der voraussichtlichen Forderungen nahm deutlich zu. Nach Angaben der Statistiker bezifferten die Amtsgerichte das Volumen auf knapp 1,5 Milliarden Euro nach zuvor rund einer halben Milliarde Euro.

Mehr Verbraucher insolvent

Auch die Verbraucherinsolvenzen stiegen im November kräftiges um knapp sechs Prozent an. "Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten", teilte das Statistische Bundesamt mit. Es sei davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückgehalten hätten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 13. Dezember 2022 um 13:47 Uhr.