Bundeskanzler Olaf Scholz steht bei seinem Besuch des Bildungszentrums der Handwerkskammer an einer Montagewand, an der die Verteilung einer Heizung simuliert wird.

Erneuerbare Energien Warum beim Heizen Verwirrung herrscht

Stand: 19.02.2023 14:00 Uhr

Reine Gas- und Ölheizungen sollen ab 2024 nicht mehr neu verbaut werden dürfen. Darauf hatte sich die Ampelkoalition geeinigt. Eine gesetzliche Regelung fehlt noch. Nicht nur bei Verbrauchern wächst die Verunsicherung.  

Von Thomas Braun, SR

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit verschärften Energiekrise soll der Umstieg auf Erneuerbare Energien in Deutschland beschleunigt werden. Im Sommer hat der Koalitionsausschuss von SPD, FDP und Grünen ein Konzeptpapier mit deutlich strengeren Vorgaben für neue Heizungsanlagen beschlossen. 

Danach sollen neu in Betrieb genommene Heizungen ab dem 1. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Heizungsanlagen gilt diese Regelung nicht - allerdings soll die zulässige Betriebsdauer rein fossiler Heizungen schrittweise auf zwanzig Jahre reduziert werden.

Verbraucher und Fachbetriebe verunsichert

Eine klare gesetzliche Regelung fehlt aber noch, was bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zunehmend für Verunsicherung sorgt. Bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes etwa häufen sich die Anfragen - und zwar auch von Betrieben, berichtet Mirko Karkowsky von der Landesinnung im Saarland. "Die Verunsicherung besteht nicht nur bei den Kunden, sondern teilweise auch bei den Betrieben. Sie wollen die Kunden richtig und vollumfänglich beraten, können das aber aufgrund der weiterhin unklaren Rechtslage nicht", sagt Karkowsky.

Eine entsprechende Gesetzesänderung ist zwar in Arbeit. Wann hier Details vorliegen, ist aber unklar. "Aktuell werden auf der Grundlage der eingegangen Rückmeldungen die möglichen gesetzlichen Vorgaben erarbeitet, die voraussichtlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden sollen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Lange Lieferzeiten für bestimmte Heizsysteme

Einen konkreten Zeitplan nannte das Ministerium nicht, es solle aber "rechtzeitig" Planungssicherheit geschaffen werden. Die Zeit drängt, wenn die Vorgaben schon im kommenden Jahr greifen sollen - zumal es für bestimmte Heizsysteme derzeit lange Lieferzeiten gibt. "Wenn man sich jetzt für eine Wärmepumpe entscheidet, muss man etwas Geduld mitbringen und auch bei der Geräteauswahl etwas flexibel sein", sagt Innungsvertreter Karkowsky. "Nicht jeder Hersteller und nicht jedes Modell sind sofort verfügbar." 

2022 war ein Rekordjahr bei Wärmepumpen: Insgesamt 236.000 Geräte sind nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie in Verkehr gebracht worden, 53 Prozent mehr als Vorjahr. Die Hersteller bauen ihre Produktionskapazitäten aus, haben aber teils noch mit Problemen in den Lieferketten zu kämpfen.

Hauptsache "grün"

Die Wärmepumpe ist eine der bevorzugten Heizarten, die das Konzeptpapier der Ampelkoalition vorsieht. Vorschlagen wird aber auch der Anschluss an ein kommunales Wärmenetz - sofern es entsprechende Pläne gibt, dass die Wärme dafür langfristig klimaneutral erzeugt wird - oder eine Biomasseheizung, zum Beispiel eine Holz- oder Pelletheizung.

Möglich ist auch der Einbau einer Gasheizung, die nachweislich mit Biomethan, "grünem" Wasserstoff oder anderen "grünen" Gasen betrieben wird. Begleitend dazu ist aber zu Lasten der Vermieter ein Mieterschutz vor zu hohen Kosten vorgesehen,  da diese Brennstoffe auf absehbare Zeit knapp und entsprechend teuer sein werden.  

Hybrid-Heizungen erlaubt

Das Papier schlägt außerdem den Einbau einer Hybrid-Heizung vor, in der fossile und Erneuerbare Energien kombiniert werden, wobei maximal 35 Prozent der Wärme aus fossilen Brennstoffen kommen darf. Oder auch eine reine Stromheizung, die aufgrund der geringen Effizienz aber nur in gut gedämmten Häusern zum Einsatz kommen soll. Daneben sieht das Konzeptpapier einige Härte- und Sonderfälle vor - etwa, wenn eine Heizung defekt ist und kurzfristig getauscht werden muss.

Wer eine moderne und noch nicht zu alte Heizungsanlage hat, ist von der aktuellen Diskussion nicht betroffen. Auch wer im laufenden Jahr den Einbau eines Gas- oder Öl-Brennwertkessels plant, kann dies ohne Einschränkungen tun. "Ein Verbot besteht derzeit nicht", stellt Energieberaterin Cathrin Becker von der Verbraucherzentrale klar. 

Umstellung aller Gebäude bis 2045

Klar ist aber auch: Lang- und mittelfristig soll der gesamte Gebäudebestand in Deutschland auf Erneuerbare Energien umgestellt und bis 2045 klimaneutral sein.  

Die Innung rät Verbrauchern dazu, gemeinsam mit dem Fachbetrieb zu überlegen, welche Möglichkeiten es im konkreten Fall gibt und was auch wirtschaftlich Sinn mache. Auch die Verbraucherzentrale bietet Energieberatungen an - die als Online- oder Telefonberatung kostenlos sind.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 02. März 2022 um 11:35 Uhr in der Sendung "Umwelt und Verbraucher".