Fragen & Antworten zum Online-Kauf Wer darf wann was widerrufen?

Stand: 09.12.2009 12:43 Uhr

Der Online-Handel boomt - und ausgerechnet die Wirtschaft schlägt Alarm. Sie befürchtet Verluste durch die weitreichenden Rückgaberechte bei Online-Geschäften. Doch wie sehen die Rückgaberechte überhaupt aus? Und wer darf wann was widerrufen? tagesschau.de gibt Antworten.Für welche Einkäufe gilt das Widerrufs- oder Rückgaberecht?

Grundsätzlich gilt: Bei (fast) allen von gewerblichen Anbietern über das Internet oder telefonisch bestellten Artikeln oder auch Dienstleistungen gibt es ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Genau regelt das Paragraph 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach steht dem Verbraucher "bei einem Fernabsatzvertrag" - und nichts anderes sind Geschäfte, die online oder am Telefon abgeschlossen werden - entweder ein 14-tägiges Widerrufs- oder ein Rückgaberecht zu.

Im Klartext: Man kann den Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen (als formloses Schreiben oder auch per E-Mail) oder eine bereits erhaltene Ware zurückgeben. Das gilt in der Regel auch für Verträge über Waren, die bei Internetauktionen von einem Händler ersteigert wurden. Hier ist die Widerrufsfrist sogar einen Monat lang, da nicht vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht belehrt werden kann, sondern erst nach Zuschlag.

Wann gelten Ausnahmen?

Selbst beim Online-Einkauf gibt es bestimmte Waren, für die ein Widerruf oder eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Dazu zählen individuell angefertigte Produkte (zum Beispiel Maßanzüge) oder auch verderbliche Güter. Außerdem gehören dazu: Waren, die nicht zurückgegeben werden können (zum Beispiel bestelltes Heizöl), entsiegelte, also nicht originalverpackte Software sowie Audio- und Videoaufzeichnungen wie CDs, DVDs und Videos. Aber auch Pauschalreisen, Tickets für Freizeitveranstaltungen, Hotelbuchungen und eine Reihe weiterer Verträge können nicht widerrufen werden.

Auch bei einem "normalen" Vertragsabschluss im Laden steht dem Verbraucher kein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Zwar ist es mittlerweile gang und gäbe, dass gegen die Vorlage des Kassenbons auch in Geschäften Waren zurückgegeben werden können, aber eine gesetzliche Verpflichtung besteht für den Verkäufer nicht. Vielmehr sind die Kunden auf seine Kulanz angewiesen. Eine Ausnahme gibt es dann aber doch: Weist die Ware bei Erhalt einen Mangel auf oder ist beschädigt, greift das Gewährleistungsrecht. Demnach muss der Verkäufer den Mangel durch Reparatur oder Nachlieferung mangelfreier Ware ausräumen. Wenn diese "Nacherfüllung" nicht erfolgreich ist oder der Verkäufer sich weigert, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten - der Verkäufer ist dann zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.

Ab wann läuft die Frist zum Widerruf oder zur Rückgabe?

Hier muss man zwischen Warenbestellungen und Dienstleistungen unterscheiden. Bei Dienstleistungen - das sind meist Verträge, bei denen keine Ware bestellt wird - beginnt die Frist schon mit Vertragsabschluss. Das Widerrufsrecht entfällt bei Dienstleistungen allerdings, wenn der Anbieter mit Zustimmung des Verbrauchers die Dienstleistung schon vor Ablauf der Frist erbringt oder der Kunde diese vorher abruft und er darauf hingewiesen wurde. Bei Warenbestellungen beginnt die Frist nicht vor Warenerhalt. In jedem Fall beginnt die Widerrufsfrist nie, bevor der Kunde vom Händler nicht das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat (z.B. per Mail, Fax oder Brief). Eine alleinige Belehrung im Internetshop reicht nicht aus.

Welche Kosten können anfallen?

Wer Rücksendekosten vermeiden will, muss darauf achten, ob er vom Verkäufer ein Widerrufsrecht- oder Rückgaberecht eingeräumt bekommen hat. Beim Widerrufsrecht zahlt der Verkäufer ab einem Warenwert mehr als 40 Euro nur dann die Rücksendung, wenn der Kunde den Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits angezahlt oder vollständig bezahlt hat. Hat er allerdings noch nicht gezahlt oder beträgt der Warenwert maximal 40 Euro, muss der Kunde die Rücksendekosten tragen - aber nur dann, wenn der Händler ihn im Vorfeld darüber informiert hat. Werden mehrere Sachen gleichzeitig bestellt, kommt es für die 40-Euro-Grenze nicht auf den Gesamtbestellwert, sondern allein auf den Wert der zurückgeschickten Ware an. Gewährt der Verkäufer jedoch ausdrücklich ein Rückgaberecht, so bedeutet dies, dass er immer die Rücksendekosten übernehmen muss.

Können auch gebrauchte Artikel zurückgegeben werden?

Oftmals wird von Verkäufern ein Widerrufsrecht abgelehnt, mit dem Hinweis, das Produkt sei bereits in Gebrauch gewesen (z.B. weil ein Computer eingeschaltet oder ein Kleidungsstück anprobiert wurde). Die Ingebrauchnahme einer Sache ist jedoch kein Grund für die Ablehnung eines Widerrufrechts. Allerdings steht dem Verkäufer ein sogenannter "Wertersatzanspruch" zu, wenn sich die Ware in einem schlechten Zustand befindet und deshalb nur zu einem geringeren Preis wieder verkauft werden kann. In der Praxis wird darüber oftmals gestritten. Grundsätzlich lässt sich nur sagen, dass kein Wertersatz für Handlungen verlangt werden kann, die nur zur Prüfung der Ware dienen. Wird etwa ein online gekauftes Kleidungsstück einmal anprobiert und deswegen aus der Verpackung genommen, ist das sicherlich kein Grund für einen Wertersatz - auch wenn der Händler die zurückgeschickte Ware wieder neu verpacken oder einmal bügeln muss. Werden aber beispielsweise die neuen Klamotten einen Abend lang auf einem Fest getragen, kann der Verkäufer durchaus berechtigt Wertersatz verlangen.